Wohnreform

Rabensteiner kämpft für Einheimische

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Rabensteiner kämpft für Einheimische

Mit insgesamt 12 Änderungsanträgen und einer Tagesordnung zur Wohnbaureform hat sich der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner, in der letzten Landtagssitzung vehement für die Interessen der einheimischen Bevölkerung im Bereich Wohnbau eingesetzt. Die teilweise harsche Kritik an seinen Vorschlägen zeigt für Rabensteiner ein beunruhigendes Bild: „Es ist traurig, wenn man als Politiker angefeindet wird, nur weil man sich für die eigenen Landsleute starkmacht.“

Ein Hauptanliegen der eingebrachten Anträge war es, den Zugang zu Wohnbauförderungen nur mehr jenen zu ermöglichen, die seit mindestens fünf Jahren in Süd-Tirol leben und arbeiten. „Wer keinen Beitrag für das Süd-Tiroler Steuer- und Sozialsystem leistet, soll auch keine Förderung erhalten“, stellt Rabensteiner klar. Dennoch wurde dieser Antrag – wie fast alle – von der Mehrheit abgelehnt.

Bis dato – und auch weiterhin – da der Antrag abgelehnt wurde, können alle, die einen Arbeitsplatz in Süd-Tirol aufweisen, um Wohnbauförderungen ansuchen. Dies spiegelt nicht die Aussagen der Landesregierung wider, die ständig von „leistbarem Wohnen für Einheimische“ spricht.

Kritik übte der Abgeordnete besonders an der Bevorzugung von Bediensteten staatlicher Einrichtungen im Rahmen der Militärwohnregelung. Die Reform ermöglicht es nun auch Angehörigen anderer staatlicher Behörden und Agenturen, mit lediglich fünf Jahren Ansässigkeit, Wohnungen in Militäranlagen in Süd-Tirol zu mieten oder in weiterer Folge auch zu kaufen. Diese zur Verfügung stehenden Wohnungen müssten nach Vorschlag von Rabensteiner zweckbestimmt bleiben. Das heißt, dass sie ausschließlich für die Dauer und zum Zwecke der Ausübung der Diensttätigkeit genutzt werden können. Jedoch auch dieser Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Vorschläge war die Einführung einer dauerhaften Zweckbindung für den geförderten Wohnbau. Ziel ist es, einer missbräuchlichen Nutzung öffentlicher Fördermittel vorzubeugen. „Es kann nicht sein, dass Wohnungen nach Ablauf der Bindungsfrist am freien Markt, wenn auch weiterhin konventioniert, teuer verkauft werden – das ist unterstützte Vermögensbildung auf Kosten der Allgemeinheit“, betont Rabensteiner. Sein Vorschlag sah deshalb vor, einen „Freikauf“ von der Bindung erst nach 30 Jahren und nur gegen vollständige Rückzahlung der Zusatzförderung zuzulassen – mit Inflationsanpassung. Von dieser Regelung ausgenommen gewesen wären Immobilien, die innerhalb der Familie weitervererbt werden oder an Einheimische, die die Kriterien zum geförderten Wohnbau erfüllen, um den geförderten Wohnbau zu erhalten.

Trotz der weitreichenden und sachlich begründeten Anträge wurde lediglich ein Vorschlag angenommen – jener zur Streichung einer Gesetzespassage, die bestehende Schutzregelungen für Militärwohnungen ausgehebelt hätte.

Die Süd-Tiroler Freiheit kündigt an, weiter Druck zu machen und echte Lösungen für leistbares Wohnen für Einheimische und gegen Spekulation und Zweckentfremdung öffentlicher Steuergelder zu fordern. Rabensteiner kündigt auch bereits einen weiteren Antrag zum Thema leistbares Wohnen an.

„Die Wohnreform muss sich an den Bedürfnissen unserer einheimischen Bevölkerung orientieren, nicht an den Interessen von Spekulanten, staatlichen Bediensteten oder anderen ‚Dahergeloffenen‘ “, fasst Rabensteiner zusammen. „Süd-Tirol braucht leistbaren Wohnraum für Süd-Tiroler, nicht mehr und nicht weniger.“

Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit

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