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Absurde Sprachbestimmung bei Versicherungen

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Absurde Sprachbestimmung bei Versicherungen

Beschreibung:

Während bei Pflichtversicherungen die eigene Muttersprache in allen Dokumenten eingefordert werden kann, bleibt sie bei Lebensversicherungen, Krankenversicherungen usw. eine Gefälligkeit gegenüber dem Kunden. So zumindest lautete die Antwort einercVersicherung auf eine Beschwerde eines Kunden. Das Präsidialdekret 574/1988 sieht aber die Gleichstellung der deutschen Sprache in Süd-Tirol vor. Das Recht auf Zweisprachigkeit müsste also bei jeder Art von Versicherung Pflicht sein.

Eingereicht am:

23. Juni 2025

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