Schriftliche Anfrage

Sprach- und Kulturnachweis: Durfallquoten und Anforderungen

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Sprach- und Kulturnachweis: Durfallquoten und Anforderungen

Beschreibung:

Seit dem Jahr 2023 verlangt das Land Süd-Tirol von Personen aus Nicht-EU-Staaten den Nachweis von Sprach- und Gesellschaftskenntnissen als zusätzliche Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Leistungen, wie etwa dem Landesfamiliengeld, dem Landesfamiliengeld Plus sowie dem Landeskindergeld. Voraussetzung für den Erhalt dieser Leistungen sind Grundkenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache mindestens auf dem Sprachniveau A2.3 sowie Grundkenntnisse über die Gesellschaft und Kultur Süd-Tirols. Die Gesellschaftskenntnisse müssen durch den Besuch eines spezifischen Kurses nachgewiesen werden.

Eingereicht am:

08. Juli 2025

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