Schriftliche Anfrage

Wohnungen für Bedienstete des Verteidigungsministeriums & Agenturen

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Wohnungen für Bedienstete des Verteidigungsministeriums & Agenturen

Beschreibung:

Artikel 14 der neuen Wohnbaureform 2025 regelt, dass das Land Süd-Tirol Grundstücke und Gebäude vom Staat übernehmen kann, wenn diese vom Militär nicht mehr benötigt werden. Im Gegenzug können dem Verteidigungsministerium, etwa zur Nutzung durch Ordnungskräfte, Wohnungen oder Bauten überlassen werden, die auf Kosten des Landes errichtet wurden. Bis zu fünf Prozent dieser Flächen kann das Land an Wohnbaugenossenschaften abtreten, deren Mitglieder aktive oder pensionierte Staatsbedienstete oder Mitarbeiter anderer staatlicher Agenturen mit mindestens fünfjährigem Wohnsitz in Süd-Tirol sind und die die genutzten Wohnungen später ins Eigentum übernehmen können.

Eingereicht am:

31. Juli 2025

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