Als Punkt, der „nicht umsetzbar“ sei, bezeichnet Landesrat Achammer die Arbeit der paritätischen Kommission, die gemäß Autonomiestatut Ausschlüsse von Schülern beschließen kann, die nicht genügend Sprachkenntnisse aufweisen. „Weil die italienischen Landesräte ihre Vertreter nicht einsetzen“.
Das ist schockierend! Wie kann man das hinnehmen? Eine wichtige Schutzklausel kommt nicht zum Tragen, weil zwei Landesräte ihre gesetzliche Pflicht nicht erfüllen!
Gerade die Arbeit der Kommission wäre meines Erachtens wirkungsvoll: Eltern würden mögliche Folgen ihrer Entscheidung der Schuleinschreibung ernster nehmen!
Was kaum bedacht wird: Das Recht der Schüler auf optimale Bildung in der Muttersprache muss Vorrang haben, nicht der Wunsch von Nicht-Muttersprachlern, dass man sich ihrem Sprachniveau anpasst!
Dr. Eva Klotz,
langjährige Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit