Beschlussantrag / Villanders

Unterstützung des Ehrenamtes & der Organisationen des Dritten Sektors

Anträge, Gemeinde, Ratsarbeit
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Beschlussantrag / Villanders

Unterstützung des Ehrenamtes & der Organisationen des Dritten Sektors

Festgestellt,

– dass in den letzten Jahren die bürokratischen Verpflichtungen für ehrenamtlich tätige Vereine und Körperschaften des Dritten Sektors, insbesondere im Zusammenhang mit dem staatlichen Einheitsregister (RUNTS) und anderen Vorschriften, stark zugenommen haben und viele Ehrenamtliche dadurch überfordert und entmutigt werden;

– dass die im Landesverzeichnis und/oder im staatlichen Einheitsregister (RUNTS) eingetragenen Vereine und Körperschaften einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zur Förderung des Sports, zur Pflege unserer Kultur und Tradition sowie zur Lebensqualität in unserer Gemeinde leisten;

– dass das Landesgesetz vom 8. Juli 2025, Nr. 7 den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit gibt, diese Körperschaften durch wirtschaftliche Vergünstigungen, Sachleistungen, unentgeltliche Leihe von Immobilien, Steuererleichterungen (z. B. GIS) sowie durch Mitplanung (Co-Programmierung) und Mitgestaltung (Co-Projektierung) zu unterstützen;

stellt die Gemeinderatsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Der Gemeindeausschuss wird beauftragt, einen Ansprechpartner als Anlaufstelle innerhalb der Gemeindeverwaltung zu benennen, der:

a) Vereine und Körperschaften des Dritten Sektors beim Ausfüllen von Formularen, insbesondere für das Landesverzeichnis und das RUNTS, unterstützt,
b) über neue Vorschriften und Fristen informiert,
c) mit den Realitäten und Bedürfnissen des örtlichen Vereinswesens vertraut ist.

2. Einem Mitglied des Gemeindeausschusses bzw. des Gemeinderates wird die Zuständigkeit „Ehrenamt“ offiziell übertragen.

3. Der Gemeindeausschuss wird beauftragt, alle im Gemeindegebiet tätigen ehrenamtlichen Vereine sowie Körperschaften des Dritten Sektors schriftlich über diesen neuen Unterstützungsdienst zu informieren und auf die im Landesgesetz vom 8. Juli 2025, Nr. 7, vorgesehenen Fördermöglichkeiten hinzuweisen.

4. Der Gemeindeausschuss wird ersucht, im Rahmen der Bestimmungen des Landesgesetzes vom 8. Juli 2025, Nr. 7, zu prüfen:

a) ob und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen (z. B. Herabsetzung der GIS bis auf Null gemäß Art. 10 Abs. 5-bis) gewährt werden können,
b) ob geeignete gemeindeeigene Immobilien oder bewegliche Güter unentgeltlich als Leihgabe (Art. 9) zur Verfügung gestellt werden können,
c) wie die Gemeinde im Rahmen der Co-Programmierung und Co-Projektierung (Art. 11) aktiv mit den Organisationen des Dritten Sektors zusammenarbeiten kann.

Die Gemeinderäte,
Tobias Baumgartner, Christian Gasser, Karl Gruber, Walter Huber, Walter Klammer, Daniel Prossliner, Gabriel Rabensteiner

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