Schriftliche Anfrage

Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht: Agentur der Einnahmen

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Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht: Agentur der Einnahmen

Beschreibung:

Ein Bürger hat der Süd-Tiroler Freiheit die im Anhang befindliche E-Mail der Agentur der Einnahmen weitergeleitet. Es handelt sich um eine Terminbestätigung, die ausschließlich in italienischer Sprache verfasst ist. Schon am 28. August war der Bürger bei der Agentur der Einnahmen in Brixen, wo ihm ein Formular zum Ausfüllen übergeben wurde, auch dieses ausschließlich auf Italienisch. Als er um ein deutsches Formular bat, wurde ihm mitgeteilt, dass es keine zweisprachigen Unterlagen gibt, obwohl diese mit geringem Aufwand übersetzt werden könnten. Damit verstößt die Agentur der Einnahmen eindeutig gegen die in Süd-Tirol geltende Zweisprachigkeitspflicht.

Einbringer der Anfrage:

Landtagsabgeordneter Sven Knoll

Eingereicht am:

04. September 2025

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Agentur der Einnahmen, keine zweisprachigen Unterlagen, Landtag, Schriftliche Anfrage, Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht
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