Schriftliche Anfrage

Gasschrank auf Privatgrundstück

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Gasschrank auf Privatgrundstück

Beschreibung:

Ein Bürger aus der Gemeinde Kastelruth hat der Süd-Tiroler Freiheit berichtet, dass vor knapp zehn Jahren von einer Gasgesellschaft ein Gasschrank im Eingangsbereich seines privaten Grundstücks aufgestellt wurde (siehe Fotos auf Seite 3 der Anfrage). Das Tor zum Privatgrundstück des Bürgers ist dadurch so eng, dass er bei der Anlieferung von z. B. Holz jedes Mal alles abmontieren muss, um Zugang zu haben. Auch die Stufen, die zum benachbarten Kellergeschoss und zur Garage führen, beengen den Zugang um mehr als eine ganze Stufe, also über 30 cm, so dass das Maß von ca. 105 cm effektiv nur die Gatteröffnung betrifft, jedoch für einen mechanischen Zugang nicht nutzbar ist. Auch die Anlieferung von Waren auf Paletten ist dadurch nicht mehr möglich. Erst kürzlich konnten Arbeiten am Kondominium nur nach kompletter Demontage des Gatters mit entsprechenden Schäden an der Bepflanzung und dem Rasen durchgeführt werden. Zudem macht sich der Bürger Sorgen um seine Sicherheit: Sollte der Schrank durch einen Unfall beschädigt werden, könnte direkt vor der Wohnung Gas austreten, mit allen möglichen Folgen. Seit drei Jahren versucht der Bürger, sowohl privat als auch über die Kondominiumverwaltung, die Verlegung des Schranks auf ein nahegelegenes Gemeindegrundstück zu erreichen. Die Gemeindeverwaltung lehnt dies jedoch ab und verweist darauf, dass „kein öffentliches Interesse“ bestehe. Laut Auskunft eines ehemaligen Gemeindepolitikers aus Kastelruth existiere ein Vertrag mit der Gasgesellschaft, in dem ein Passus festgehalten sei, dass Gasschränke vorzugsweise auf öffentlichem Grund aufzustellen seien.

Eingereicht am:

05. September 2025

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Gasschrank, Gemeinde, Kastelruth, Kondominium, Landtag, Schriftliche Anfrage
Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht: INPS/NISF
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