Beschreibung:
Ein Bürger hat die Süd-Tiroler Freiheit über einen Fall informiert, bei dem die INPS/NISF gegen die Zweisprachigkeitspflicht verstoßen hat: Am 19.07.2025, um 10:18 Uhr, erhielt er einen Hausbesuch von einem INPS-Kontrollarzt. Dieser sprach ausschließlich Italienisch und wollte die Wohnung des Bürgers betreten. Auf die Bitte, Deutsch zu sprechen und sich auszuweisen, reagierte er mit der Aussage „siamo in Italia“. Anschließend verweigerte er die Bekanntgabe seines Namens und verabschiedete sich mit den Worten „ci vediamo“. Am 11.08.2025 kam es zu einer weiteren Kontrolle. Aufgrund einer Reifenpanne kam der Bürger erst um 17:20 Uhr nach Hause. Im Postfach lag bereits ein ausschließlich italienischsprachiges Schreiben, aus dem hervorging, dass der INPS-Kontrollarzt um 17:10 Uhr vor Ort war und der Bürger sich nun in Bozen vorstellig werden müsse. Der Bürger verfasste daraufhin eine E-Mail auf Deutsch an die im Schreiben angegebene Adresse und schilderte seine Situation. Als er am 13.08.2025 in der Sernesi Straße Nr. 6 in Bozen, bei der INPS/NISF persönlich erschienen war, wurde er zunächst im Sekretariat auf Italienisch und erst nach mehrmaligem Drängen schließlich auf Deutsch bedient. Beim Arzt selbst sprach und verstand jedoch niemand Deutsch, sodass die Sekretärin als Dolmetscherin einspringen musste. Die gesamte Visite wurde ausschließlich mit italienischen Dokumenten abgewickelt.