Schriftliche Anfrage

Zuständigkeit in der Ortsnamengebung

Anfragen, Landtag
Anfragen, Landtag
Schriftliche Anfrage

Zuständigkeit in der Ortsnamengebung

Beschreibung:

Laut Artikel, Ziffer 2 des Sonderstatuts für die Region Trentino-Südtirol hat die Provinz Bozen die primäre Zuständigkeit in der Ortsnamengebung. Dessen ungeachtet ist aus Rom immer wieder zu vernehmen, dass die Zuständigkeit auch beim italienischen Staat liegt.

Einbringer der Anfrage:

Landtagsabgeordneter Sven Knoll

Eingereicht am:

09. September 2025

Zur Anfrage:

Hier klicken!

Zur Antwort

noch ausständig

Landtag, Ortsnamen, Schriftliche Anfrage, Zuständigkeit
Lehrerausbildung, Ethik- und Sprachförderunterricht
Einsprachiger Sanitätsbetrieb?

Das könnte dich auch interessieren