Am kommenden Mittwoch steht auf der Tagesordnung vom Brunecker Gemeinderat folgender Punkt: Anlastung des Unvereinbarkeitsgrundes eines anhängigen Gerichtsverfahrens mit der Stadtgemeinde Bruneck vom Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Hilber. Laut Gesetz darf ein Gemeinderat keinen Prozess gegen die eigene Gemeinde führen, ebenso kein Landtagsabgeordneter gegen den Landtag. Wenn doch, kann der Gemeinderat, bzw. der Landtag, den Kläger ausschließen.
Zwei Präzedenzfälle seien hier angeführt, einmal Frau Renate Holzeisen, die aus der Coronazeit noch einen Prozess gegen das Land führt. Da dieser Prozess die Landtagsarbeit nicht sonderlich behindert, hat der Landtag daraufhin beschlossen, dass Frau Renate Holzeisen nicht aus dem Landtag ausscheiden muss. Ebenso gab es vor etlichen Jahren einen Prozess von Bernd Ausserhofer gegen die Gemeinde Bruneck wegen einer Lizenz. Die damalige Gemeindeverwaltung empfand diesen Prozess nicht störend für die Arbeit in der Gemeinde und brachte die Unvereinbarkeit nicht einmal in den Gemeinderat.
Aufgrund eines Fehlers eines Katasterbeamten, wodurch Hilber ein Schaden entstand, läuft nun ein Prozess zwischen Hilber und der Gemeinde Bruneck, der sich um einen kleinen Streifen zwischen Wohnhaus und Straße dreht. Jeder Bürger hat in unserer Demokratie das Recht, sich gegen Fehler von Beamten vor Gericht zu wehren. Gilt dieses Recht für die Gemeinderäte in Bruneck nicht? Diese Frage wird bei der kommenden Gemeinderatssitzung den Gemeinderäten gestellt und diese werden entscheiden, ob dieses demokratische Recht für sie selbst nicht gelten soll.
Bernhard Hilber, Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit in Bruneck