In der 40. Sitzung des Stadtrates vom 08. Oktober 2025 wurde unter Tagesordnungspunkt Nr. 399 („Behebung aus dem Reservefonds Nr. 03/2025 – Dringlichkeitsbeschluss“) eine Mittelverwendung aus dem Reservefonds beschlossen. Da solche Behebungen in der Regel nur bei außergewöhnlichen oder dringlichen Situationen erfolgen, erscheint es wichtig, die Hintergründe, die genaue Zweckbestimmung sowie die Zusammensetzung der Reservefonds im Gemeindehaushalt nachvollziehen zu können. Eine transparente Darstellung dieser Mittel stärkt das Vertrauen in die Haushaltsführung und ermöglicht es dem Gemeinderat, zukünftige Entscheidungen auf einer klaren Informationsbasis zu treffen.
Dies vorausgeschickt, bringt der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Stefan Unterberger, folgende Anfrage ein:
- Aus welchem Anlass wurde die Behebung aus dem Reservefonds Nr. 03/2025 notwendig?
o Welche konkreten Projekte oder Ausgaben werden durch diese Mittel gedeckt?
o Wie hoch ist der entnommene Betrag? - Wie ist die Zweckbestimmung des Reservefonds Nr. 03/2025 definiert?
o Handelt es sich um einen allgemeinen, zweckgebundenen oder speziellen Fonds?
o Wann und aufgrund welcher Beschlüsse wurde dieser Fonds eingerichtet? - Welche Reservefonds bestehen aktuell im Gemeindehaushalt?
Bitte um tabellarische Aufstellung aller bestehenden Fonds mit Angabe von
o Bezeichnung,
o Jahr der Errichtung,
o aktueller Dotierung (Stand 2025),
o Zweckbestimmung und Mittelherkunft. - Wie hat sich der bzw. die Reservefonds in den letzten zehn Jahren entwickelt (2015–2025)?
o Jährliche Zuführungen und Entnahmen,
o Verwendungszwecke der jeweiligen Behebungen,
o eventuelle Neuschaffungen oder Auflösungen von Fonds. - Nach welchen rechtlichen Grundlagen erfolgen Bildung, Verwendung und Behebung der Reservefonds in der Gemeinde Brixen?
o Bitte um Hinweis auf die relevanten Bestimmungen der Gemeindesatzung und der Haushaltsordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Unterberger
Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktion
der Süd-Tiroler Freiheit in Brixen


