Beschreibung:
Wir beziehen uns auf die Antwort des Landeshauptmanns vom 3. Oktober 2025 auf unsere schriftliche Anfrage Nr. 1013/25 vom 9. September 2025.
Mit dieser Anfrage wollten wir in Erfahrung bringen, welche Institution – die italienische Regierung, das Land Süd-Tirol oder das Istituto Geografico Militare (IGM) – befugt ist, neue italienische Bezeichnungen für Orte und Fluren in Südtirol festzulegen. Der Landeshauptmann antwortete darauf wie folgt: „Nachdem in der in dieser Landtagsanfrage angesprochenen Materie kein neuer Rechtsstand vorliegt, wird an dieser Stelle wiederum auf die bereits ausführlichen Antworten zur Aktuellen Anfrage 06-05-23 und zur Landtagsanfrage 458/24, insbesondere aber auf die umfangreiche Antwort auf die Landtagsanfrage Nr. 375/24 verwiesen.“
Dabei ist jedoch festzuhalten, dass sich die in diesen Antworten behandelten Fragen auf bereits bestehende italienische – zum Teil nur scheinbar italienische – Orts- und Flurnamen beziehen, nicht aber auf die zukünftige Vergabe neuer italienischer Namen. Sollte der Landeshauptmann dies anders sehen, ersuchen wir ihn, die entsprechenden Passagen aus den genannten Antworten zu zitieren.




