Schriftliche Anfrage

2. Versuch: Zuständigkeit in der Ortsnamengebung

Anfragen, Landtag
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Schriftliche Anfrage

2. Versuch: Zuständigkeit in der Ortsnamengebung

Beschreibung:

Wir beziehen uns auf die Antwort des Landeshauptmanns vom 3. Oktober 2025 auf unsere schriftliche Anfrage Nr. 1013/25 vom 9. September 2025.
Mit dieser Anfrage wollten wir in Erfahrung bringen, welche Institution – die italienische Regierung, das Land Süd-Tirol oder das Istituto Geografico Militare (IGM) – befugt ist, neue italienische Bezeichnungen für Orte und Fluren in Südtirol festzulegen. Der Landeshauptmann antwortete darauf wie folgt: „Nachdem in der in dieser Landtagsanfrage angesprochenen Materie kein neuer Rechtsstand vorliegt, wird an dieser Stelle wiederum auf die bereits ausführlichen Antworten zur Aktuellen Anfrage 06-05-23 und zur Landtagsanfrage 458/24, insbesondere aber auf die umfangreiche Antwort auf die Landtagsanfrage Nr. 375/24 verwiesen.“
Dabei ist jedoch festzuhalten, dass sich die in diesen Antworten behandelten Fragen auf bereits bestehende italienische – zum Teil nur scheinbar italienische – Orts- und Flurnamen beziehen, nicht aber auf die zukünftige Vergabe neuer italienischer Namen. Sollte der Landeshauptmann dies anders sehen, ersuchen wir ihn, die entsprechenden Passagen aus den genannten Antworten zu zitieren.

Einbringer der Anfrage:

Landtagsabgeordneter Sven Knoll

Eingereicht am:

21. Oktober 2025

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Flurnamen, Landtag, Ortsnamen, Schriftliche Anfrage, Zuständigkeit Ortsnamengebung
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