Die Süd-Tiroler Freiheit hat im Landtag einen Beschlussantrag eingereicht, in dem sie einen gesetzlichen Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten fordert. Ziel ist es, Frauen und Familien, die den Verlust eines Kindes erleiden, besser zu schützen und ihnen Zeit zur körperlichen und seelischen Erholung zu gewähren. Der Beschlussantrag wird in der Novembersitzung des Landtages behandelt.
„Der Verlust eines Kindes ist für jede Mutter eine unvorstellbare seelische und körperliche Belastung. Dennoch zwingt die derzeitige Rechtslage viele Frauen dazu, unmittelbar nach einer Fehlgeburt wieder zur Arbeit zu gehen oder sich krankschreiben zu lassen, nur um etwas Ruhe zu finden. Das ist menschlich untragbar und muss sich ändern!“, erklärt der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.
In Italien besteht derzeit kein Anspruch auf Mutterschutz bei Fehlgeburten vor dem 180. Tag der Schwangerschaft und auch bei Totgeburten sind die Regelungen vielfach unklar. In Deutschland und Österreich hingegen laufen bereits Gesetzesinitiativen, um den Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten verbindlich zu verankern.
„Süd-Tirol darf hier nicht länger tatenlos zusehen, sondern muss selbst ein Zeichen setzen. Gerade in einem Land, das den Wert von Familie hochhält, braucht es klare rechtliche Regelungen, die Mutterschutz, Trauerzeit und psychologische Unterstützung sicherstellen“, betont Knoll.
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf staatlicher Ebene für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen und zugleich auf Landesebene ergänzende Maßnahmen zu prüfen – etwa finanzielle Hilfen, psychologische Betreuung in Krankenhäusern oder Vereinbarungen mit Arbeitgebern. „Es geht nicht um Bürokratie, sondern um Mitgefühl und Würde. Der Mutterschutz darf nicht davon abhängen, ob ein Kind lebend oder tot zur Welt kommt. Jede Mutter verdient denselben Respekt und dieselbe Fürsorge“, betont Knoll abschließend.
Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit



