Antrag einstimmig angenommen!

Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten

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Antrag einstimmig angenommen!

Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten

Der Antrag der Süd-Tiroler Freiheit zum Mutterschutz nach Fehl- und Totgeburten wurde von allen Abgeordneten im Süd-Tiroler Landtag mitunterzeichnet und einstimmig angenommen. Damit setzt Süd-Tirol ein starkes Zeichen für Menschlichkeit und Respekt gegenüber betroffenen Frauen und Familien.

„Der Verlust eines Kindes ist das Schlimmste, was einer Mutter passieren kann. Niemand sollte in einer solchen Situation gezwungen sein, sofort wieder zur Arbeit zu gehen oder sich krankschreiben zu lassen, nur um ein paar Tage Ruhe zu bekommen“, betont der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.

Mit dem angenommenen Antrag fordert der Landtag das italienische Parlament und die Regierung auf, endlich klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt einen angemessenen Mutterschutz und psychologische Unterstützung garantieren. In Österreich und Deutschland wurden bereits entsprechende Schritte unternommen. Süd-Tirol sollte hier nicht zurückstehen.

„Es geht um Würde, Mitgefühl und Anerkennung. Der Mutterschutz darf nicht davon abhängen, ob ein Kind lebend oder tot geboren wurde“, betont die Süd-Tiroler Freiheit.

Sie sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen Schritt, um eine bestehende Lücke im Schutzsystem zu schließen und die Rechte von Frauen in Ausnahmesituationen zu stärken. Der Landtag hat damit ein klares Zeichen gesetzt, dass Süd-Tirol Verantwortung übernimmt und den Wert des Lebens in all seinen Phasen ernst nimmt.

Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit.

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