Schriftliche Anfrage

Widersprüchliche Antworten – Ansage im Zug nur in Italienisch

Anfragen, Landtag
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Widersprüchliche Antworten – Ansage im Zug nur in Italienisch

Beschreibung:

Die Antwort des zuständigen Landesrates vom 03.11.2025 auf die Anfrage Nr. 1084/25 – Ansage im Zug nur in Italienisch, lautete wie folgt:

„Gemäß den internen Vorgaben der Eisenbahnverkehrsunternehmen sind sämtliche Durchsagen grundsätzlich zweisprachig zu tätigen. Im Zusammenhang mit der beanstandeten Fahrt wurde der diensthabende Zugbegleiter befragt. Dieser bestätigt, am 29.09.2025 bei der genannten Fahrt von Bozen nach Innsbruck die Durchsagen in deutscher und italienischer Sprache ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Es lagen keinerlei technische Störungen oder Einschränkungen vor, die ihn daran gehindert hätten, beide Sprachen zu verwenden. Dennoch wurde das Eisenbahnverkehrsunternehmen sensibilisiert, ein besonderes Augenmerk auf die konsequente Einhaltung der zweisprachigen Durchsagen zu legen.“

Allerdings erhielten wir von Seiten des Amtes für Landessprachen und Bürgerrechte, bei welchem die Missachtung des Rechtes auf den Gebrauch der deutschen Muttersprache ebenfalls gemeldet wurde, folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr XY, aufgrund Ihrer Beschwerde vom 30.09.2025 haben wir uns an die RFI gewandt. Der Verantwortliche hat uns mitgeteilt, dass die entsprechenden Überprüfungen zu den öffentlichen Fahrgastinformationen für den Zug 1826 vom 29. September 2025 durchgeführt worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass dieser Zug vom automatischen Ansagesystem nur in italienischer Sprache angekündigt wurde. Daraufhin wurde der Einsatz der Techniker veranlasst, wodurch das Problem behoben werden konnte. Im untersuchten Zeitraum wurden laut dem Verantwortlichen keine weiteren mündlichen Ansagen durch die Fahrdienstleiter festgestellt. Im Bewusstsein der Behebung der Einhaltung der Bestimmungen des D.P.R. Nr. 574/1988 wurde das Personal dennoch für die sorgfältige Beachtung der korrekten Vorgehensweise bei eventuellen mündlichen Ansagen sensibilisiert. In der Hoffnung Ihre Beschwerde wohlwollend behandelt zu haben, bedanken wir uns für Ihren Hinweis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Amt für Landessprachen und Bürgerrechte
Evelin Steiner“

Die Süd-Tiroler Freiheit stellt zu den beiden widersprüchlichen Antworten folgende Fragen…

Eingereicht am:

12. November 2025

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DIGISTAT nur in Italienisch?

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