Beschreibung:
Laut Antwort auf die Landtagsanfrage Nr. 1010/25 vom 05.09.2025 verfügt die INPS/NISF über zwei vertraglich gebundene Kontrollärzte, die auf der Grundlage des ACN für die NISF/INPS-Vertragsmedizin vom 11. Oktober 2022 als Freiberufler eingestellt wurden. Das betreffende Abkommen sehe weder eine Überprüfung der Zugehörigkeit zur Sprachgruppe noch den Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises vor.
Gemäß Art. 100 D.P.R. vom 31. August 1972, Nr. 670, haben die deutschsprachigen Bürger der Provinz Bozen das Recht, im Verkehr mit den Gerichtsämtern und mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Provinz haben oder regionale Zuständigkeit besitzen, sowie mit den Konzessionsunternehmen, die in der Provinz öffentliche Dienste versehen, ihre Sprache zu gebrauchen.
Daraus ergibt sich die Frage, ob ein freiberuflicher Arzt der INPS/NISF im beschriebenen Fall als Teil des öffentlichen Dienstes anzusehen ist und daher verpflichtet wäre, den Gebrauch der Muttersprache zu gewährleisten.



