Laut Dolomiten-Bericht vom 23. Oktober 2025 („94 Bozner Flüchtlingsfamilien an 94 Gemeinden“) sollen bis spätestens Juni 2026 jene Gemeinden, die keine CAS- oder SAI-Struktur betreiben, verpflichtend jeweils eine Flüchtlingsfamilie aufnehmen. Davon betroffen wären 94 der 116 Gemeinden Südtirols. Ausgenommen sind lediglich jene 22 Gemeinden, die bereits über Integrationsunterkünfte verfügen – darunter auch die Gemeinde Brixen.
Der zuständige Landesrat betonte, dass diese Umverteilung „ohne Kompensationsmaßnahmen“ erfolgen soll. Gleichzeitig wurde öffentlich festgehalten, dass die Integration in Bozen „nicht mehr geleistet werden könne“, weshalb die Verteilung auf kleinere Gemeinden erfolgen müsse. Es ist unklar, ob diese Ausnahme für Brixen dauerhaft gilt oder ob zusätzliche Familien aufgenommen werden müssen, auch über bestehende Kapazitäten hinaus.
Trotz bestehender Integrationsleistungen vor Ort wird für diese Maßnahme eine erhebliche zusätzliche finanzielle, organisatorische und sozialpolitische Belastung für die Kommunen erwartet – insbesondere in Bereichen wie Wohnraum, Sozialleistungen, Sicherheit, Bildung und Integration. Die Gemeinde Brixen verfügt über begrenzte Ressourcen und muss primär die Interessen der einheimischen Bevölkerung vertreten.
Dies vorausgeschickt, bringt der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Stefan Unterberger, folgende Anfrage ein:
- Hat die Gemeindeverwaltung bereits eine offizielle Mitteilung oder Aufforderung seitens des Landes, der Bezirksgemeinschaft oder anderer Stellen erhalten?
1a. Ist bestätigt, dass Brixen aufgrund bestehender CAS-Strukturen formal von der Verpflichtung ausgenommen ist? Wenn ja:
– ist dennoch eine weitere Aufnahme von Familien geplant oder angedacht?
–sind die bestehenden Strukturen entsprechend ausreichend? - Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die verpflichtende Zuweisung an Gemeinden ohne CAS-/SAI-Struktur? Ist dies mit der Gemeindeautonomie vereinbar?
- Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbefolgung (rechtlich, finanziell, politisch)?
- Gibt es geeignete Wohnungen oder Gebäude (Gemeinde- oder Privatobjekte)? Wenn nein, welche Umstrukturierungen wären notwendig?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der aufzunehmenden Familie (Familiengröße, Herkunft, Aufenthaltsstatus etc.)?
- Wer trägt die Finanzierung – das Land, die Bezirksgemeinschaft oder teilweise die Gemeinde? Gibt es schriftliche Zusagen?
- Welche Folgekosten sind zu erwarten (Sozialbeihilfen, Bildungsmaßnahmen, Gesundheitsversorgung, Sprachkurse)?
- Sind Begleit- und Integrationsprogramme vorgesehen und wird die Gemeinde aktiv einbezogen?
- Unterstützt die Gemeindeverwaltung die Landeslinie einer verpflichtenden Aufnahme – auch ohne geeignete Strukturen?
- Wie wird die berufliche Integration und Mobilität berücksichtigt, um zusätzliche Verkehrs- und Sozialbelastungen (z. B. tägliche Fahrten nach Bozen) zu vermeiden?
- Wer trägt künftig die Verantwortung für Betreuung und Koordinierung? Ist mit Einflussnahmen von außen zu rechnen, die die Gemeindeautonomie einschränken?
- Wird das Land Kompensationen anbieten? Konkret wird vorgeschlagen, die Stromkosten für die ortsansässige Bevölkerung um 50 % zu senken, indem die restlichen Kosten vom Land getragen werden. Ist die Gemeinde bereit, diese Forderung zu unterstützen?
- Welche Sicherheitsbewertungen wurden durchgeführt? Gibt es Risikoanalysen hinsichtlich möglicher Konflikte oder gesellschaftlicher Spannungen?
- Wie wird verhindert, dass historische Konflikte oder kulturell-religiöse Spannungen aus den Herkunftsregionen der Menschen in kleinere Gemeinden wie Brixen übertragen werden? Ist dem Land bewusst, dass Brixen keine weitere soziale und infrastrukturelle Belastung aufnehmen kann?
- Wie stellt die Gemeinde sicher, dass politische Maßnahmen prioritär der einheimischen Bevölkerung dienen? Insbesondere junge Familien und Arbeitnehmer haben zunehmend Schwierigkeiten, sich Wohnraum zu leisten, während geflüchtete Personen vielfach durch öffentliche Mittel unterstützt werden. Wie wird diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt?
- Wie wird geprüft, ob tatsächlich ein anerkannter Fluchtgrund vorliegt (z. B. Krieg oder Verfolgung)? Werden auch Menschen ohne Fluchtstatus mit umfassenden Sozialleistungen ausgestattet?
- Welche zusätzlichen Unterstützungen erhalten die aufgenommenen Personen (z. B. Lebensmittelkarten, finanzielle Sozialhilfe, beitragsfreie medizinische Versorgung, Mobilitätsvergünstigungen) und sind gleichwertige Maßnahmen für Einheimische vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Unterberger
Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktion


