Beschreibung:
Das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache ist ein grundlegender Pfeiler unserer Autonomie und die Voraussetzung für einen funktionierenden öffentlichen Dienst in Süd-Tirol. Dennoch zeigen zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung, dass die vorgeschriebene Zweisprachigkeit nicht überall gewährleistet wird, und die Beschwerden häufen sich. Häufig werden unzureichende Sprachkompetenzen der Bediensteten festgestellt, die zu Verständigungsschwierigkeiten und fehlerhaften Dienstleistungen führen. Offizielle Formulare, Informationsblätter und wichtige Dokumente werden oft nicht ins Deutsche übersetzt und Wegweiser, Schilder sowie Hinweise in öffentlichen Einrichtungen werden oft nur in italienischer Sprache angebracht. Zudem kommt es wiederholt vor, dass Bedienstete die deutsche Sprache aktiv verweigern und Bürger zur Nutzung der italienischen Sprache drängen. Auch im digitalen und im Schriftverkehr, beispielsweise bei E-Mails, internen Mitteilungen oder auf öffentlichen Online-Plattformen, wird die deutsche Sprache oft nur unzureichend berücksichtigt. Viele Bürger sind sich zudem ihrer Sprachrechte nicht bewusst, und Bedienstete werden oft nicht ausreichend für die Einhaltung dieser Rechte sensibilisiert.
Um die Qualität des öffentlichen Dienstes zu sichern und das Vertrauen der Bürger in ihre Rechte zu stärken, braucht es klare Zuständigkeiten, transparente Kontrolle und verlässliche Konsequenzen. Eine gezielte und unabhängige Überprüfung vor Ort ist notwendig, um festzustellen, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Zweisprachigkeit tatsächlich eingehalten werden und ob Bedienstete, die im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises sind, diesen auch im Arbeitsalltag fachgerecht anwenden.
In dieser Situation wird klar, dass eine Fachperson notwendig ist, die vor Ort die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert und sicherstellt: ein Sprachbeauftragter. Mit der Einrichtung eines Sprachbeauftragten soll eine konsequente und praxisnahe Überwachungsstruktur geschaffen werden, die rasch auf Hinweise reagieren kann, Missstände dokumentiert und konkrete Maßnahmen einleitet. Diese Stelle leistet damit einen direkten Beitrag zum Schutz der Landessprachen, zur Verbesserung des Dienstleistungsniveaus und zur Stärkung der Rechte der Bürger.


