Laut einem Bericht der Tageszeitung Dolomiten vom 23. Oktober 2025 („94 Bozner Flüchtlingsfamilien an 94 Gemeinden“) sollen bis Juni 2026 jene Süd-Tiroler Gemein-den, die bislang keine CAS- oder SAI-Struktur betreiben, verpflichtet werden, jeweils eine sogenannte Flüchtlingsfamilie aus Bozen aufzunehmen.
Deshalb bringen die unterfertigten Gemeinderäte folgende Fragen ein:
1. Hat die Gemeinde bereits eine offizielle Mitteilung bzw. Aufforderung des Landes (bzw. des Sozialressorts oder der Bezirksgemeinschaft) erhalten, wonach bis Juni 2026 eine Migrantenfamilie aufzunehmen ist?
2. Welche Rechtsgrundlage besteht für eine verpflichtende Zuweisung von Migrantenfamilien an Gemeinden ohne CAS-/SAI-Struktur?
3. Was passiert, wenn die Gemeinde der Aufforderung des Landes keine Folge leistet?
4. Wo sollen bzw. könnten die genannten Personen in Tramin untergebracht werden?
5. Wer finanziert die Unterbringung? Muss die Gemeinde mitzahlen?
6. Welche Begleitmaßnahmen sind geplant, um eine ev. soziale Integration der aufgenommenen Familien zu gewährleisten?
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
die Gemeinderäte,
Stefan Zelger, Peter Frank, Leo Geier



