BBT-Zulaufstrecke Unterland:

Bedenken zur Trasseneintragung ohne verbindlichen Trinkwasserschutz

Allgemein, Bezirke, Montan, Unterland
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BBT-Zulaufstrecke Unterland:

Bedenken zur Trasseneintragung ohne verbindlichen Trinkwasserschutz

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates von Montan wurde die Stellungnahme zur Eintragung der unterirdischen Trassenführung der BBT-Zulaufstrecke in die Bauleitpläne der Unterlandler Gemeinden behandelt. Die Gemeinderäte der Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler und Heidi Lindner, haben dieser Stellungnahme bewusst nicht zugestimmt.

Der Grund ist die enorme Tragweite der Entscheidung: Mit der Eintragung der Trasse in den Bauleitplan wird eine grundsätzliche planerische Festlegung getroffen, auf der alle weiteren Verfahren aufbauen. Die Trassenfrage gilt damit faktisch als entschieden – spätere Korrekturen sind kaum mehr möglich. Gerade deshalb wäre aus Sicht der Süd-Tiroler Freiheit eine deutlich weitergehende, präzisere und rechtlich belastbare Stellungnahme notwendig gewesen.

Besonders kritisch sehen Thaler und Lindner die Aussagen zum Schutz der Trink-, Lösch- und Beregnungswasserversorgung. Zwar wird festgehalten, dass deren Sicherheit „garantiert“ werden müsse, konkrete, verbindliche und rechtlich abgesicherte Garantien fehlen jedoch. Im sensiblen Gebiet des Unterlandes ist es nicht verantwortbar, tiefgreifende Eingriffe zu beschließen, ohne klare Schutzmechanismen, laufende Kontrollen und eindeutige Haftungsregelungen festzulegen.

Auch Umweltbericht weist auf reale Risiken hin
Der Umweltbericht selbst warnt ausdrücklich vor möglichen Auswirkungen der Bohrungen auf Wasservorkommnisse. Genannt werden unter anderem Absenkungen von Quellschüttungen, die Umlenkung unterirdischer Wasserströme sowie das Versiegen oder die Trübung von Trinkwasserquellen. Offen bleibt zudem eine zentrale Frage: Wer haftet bei dauerhaften oder schleichenden Schäden an Quellen, Brunnen oder Grundwasservorkommen – das Land, der Projektträger oder am Ende Gemeinden und Bürger?

Unser Trinkwasser ist nicht verhandelbar
Für die Gemeinderäte der Süd-Tiroler Freiheit ist daher klar: Trinkwasser – öffentliche wie private Quellen – ist keine verhandelbare Ressource, sondern Teil der grundlegenden öffentlichen Daseinsvorsorge. Über Trassen kann man diskutieren – über Trinkwasser nicht. Solange dessen Schutz nicht lückenlos, verbindlich und rechtlich eindeutig geregelt ist, kommt eine Zustimmung zur Eintragung der Trassenführung der BBT-Zulaufstrecke nicht in Frage.

Die Süd-Tiroler Freiheit fordert deshalb klare Garantien, transparente Zuständigkeiten und rechtlich abgesicherte Haftungsregelungen, bevor irreversible planerische Entscheidungen getroffen werden. Nur so kann die Versorgungssicherheit für heutige und kommende Generationen verantwortungsvoll geschützt werden.

Werner Thaler
Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit in Montan

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