Beschlussantrag / Villanders

Einführung eines Gestaltungsbeirates

Anträge, Gemeinde, Ratsarbeit
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Beschlussantrag / Villanders

Einführung eines Gestaltungsbeirates

Bereits mit der Urbanistikreform, genehmigt mit Landesgesetz vom 2. Juli 2007, Nr. 3, wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, einen Gestaltungsbeirat als beratendes Organ der Baukommission bei siedlungsplanerischen, ortsbild- und landschaftsprägenden Bauvorhaben einzurichten.

Mit dem Landesgesetz Nr. 9 vom 10. Juli 2018 „Raum und Landschaft“ wurde die bisherige Gemeindebaukommission abgeschafft und durch die Gemeindekommission für Raum und Landschaft ersetzt, welche die Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets unterstützt.

Diese Kommission besteht aus dem Bürgermeister oder einer Vertretung sowie sechs weiteren Fachleuten in den Bereichen Baukultur, Landwirtschaft/Forstwesen, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften, Raumplanung, Landschaft (vom zuständigen Landesrat/der zuständigen Landesrätin namhaft gemacht) und Naturgefahren.

Nicht in allen Gemeinden stößt die derzeitige Form der neuen Kommission auf Zustimmung, da oft ortsfremde Fachleute eingesetzt werden, denen der Bezug und die emotionale Bindung zum Dorf fehlen. Dadurch werden mitunter Entscheidungen getroffen, die nicht immer positiv auf das Ortsbild und die gewachsene Baukultur wirken.

Gerade deshalb erscheint die Einrichtung eines zusätzlichen Gestaltungsbeirates sinnvoll, um die ortsbezogene Fachkenntnis, das historische Verständnis und die Identität der Gemeinde stärker in Entscheidungsprozesse einzubringen.

Gemäß Artikel 5 des genannten Gesetzes kann jede Gemeinde zusätzlich einen Gestaltungsbeirat mit beratender Funktion einsetzen und dessen Zusammensetzung sowie Arbeitsweise in der Gemeindebauordnung oder im Ernennungsbeschluss festlegen.

Ein solcher Beirat – bestehend etwa aus Orts-Vertretern des Gemeinderates, der Umwelt- und Heimatpflegeverbände, der örtlichen Landwirte sowie weiteren sachkundigen Personen aus der Gemeinde – bietet die Möglichkeit, ortsbild- und landschaftsrelevante Bauvorhaben gemeinsam zu bewerten und ortsbezogene Kompetenzen stärker einzubringen.

Mehrere Gemeinden, unter anderem Kastelbell, haben bereits erfolgreich entsprechende Beiräte eingerichtet.

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Auf Gemeindeebene einen Gestaltungsbeirat für Raum und Landschaft einzurichten, der für die Dauer der Amtsperiode der Gemeindekommission für Raum und Landschaft tätig ist.
  2. Den Gestaltungsbeirat in jeder Amtsperiode möglichst zeitgleich mit der Gemeindekommission für Raum und Landschaft zu ernennen und in einem eigenen Beschluss die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates festzulegen.

Die Gemeinderäte,
Tobias Baumgartner, Christian Gasser, Karl Gruber, Walter Huber, Walter Klammer, Daniel Prossliner, Gabriel Rabensteiner

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