Schriftliche Anfrage

Mietrückstände bei WOBI-Wohnungen

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Mietrückstände bei WOBI-Wohnungen

Beschreibung:

Aus früheren Anfragen geht hervor, dass die Miet-Außenstände gegenüber dem WOBI in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro betrugen. Bei Zahlungsverzug erhält die Mieterpartei zunächst eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung. Bleiben die Rückstände weiterhin unbezahlt, erfolgt ein gerichtlicher Zahlungsbefehl mit 40 Tagen Frist zur Begleichung inklusive Zinsen und Anwaltskosten. Danach wird das Dekret erwirkt, und es folgt eine letzte 10-tägige Zahlungsfrist. Erfolgt auch dann keine Zahlung, legt der Gerichtsvollzieher den Termin für die Zwangsräumung fest. Nach einer Zwangsräumung ist der Antrag auf eine Sozialwohnung für fünf Jahre ausgeschlossen.

Eingereicht am:

23. Januar 2026

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