Im kürzlich beschlossenen Gemeindeentwicklungsprogramm wurde im Zusammenhang mit dem Tourismuskonzept festgehalten, dass unter bestimmten Voraussetzungen künftig neue Tourismuszonen ausgewiesen werden können. Dabei wird wiederholt auf sogenannte „strukturschwache Gebiete“ verwiesen. Zudem ist eine entsprechende Ausweisung auch in historischen Ortskernen grundsätzlich möglich.
Diese Festlegungen werfen aus unserer Sicht grundlegende Fragen hinsichtlich der Definition, der rechtlichen Grundlage, der räumlichen Abgrenzung sowie der konkreten Umsetzungsmodalitäten auf. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Brixen ihr Tourismuskontingent nach bisherigem Stand ausgeschöpft hat und die Stadt – vor allem die Altstadt und angrenzende Bereiche – bereits heute als touristischer Hotspot gilt.
Wir halten ausdrücklich fest, dass die bloße Einstufung eines Gebietes als „strukturschwach“ nicht automatisch dazu führen darf, dass als erste oder primäre Entwicklungsmaßnahme eine touristische Nutzung vorgesehen wird. Die Analyse struktureller Defizite sowie die Erarbeitung geeigneter Gegenmaßnahmen ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinde selbst. Tourismus kann allenfalls ein ergänzender Faktor sein, darf jedoch nicht Ersatz für aktive Struktur-, Wohnraum- und Infrastrukturpolitik werden.
Dies vorausgeschickt, bringt der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Stefan Unterberger, folgende Anfrage ein:
1. Wie definiert die Gemeindeverwaltung konkret den Begriff „strukturschwach“ im Gemeindegebiet von Brixen? Welche objektiven Kriterien (demografisch, wirtschaftlich, infrastrukturell, Nahversorgung, Leerstand etc.) werden herangezogen und liegt eine entsprechende Analyse oder kartographische Darstellung vor?
2. Welche konkreten Gebiete innerhalb der Gemeinde gelten derzeit als strukturschwach bzw. kommen theoretisch für eine touristische
Ausweisung infrage?
3. Unter welchen konkreten Voraussetzungen wäre eine Ausweisung in historischen Ortskernen zulässig und wie wird dabei der Schutz gewachsener Strukturen, der Wohnfunktion und der Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung gewährleistet?
4. Wie ist die Möglichkeit neuer Ausweisungen mit der bisherigen Aussage vereinbar, dass die Gemeinde Brixen ihr Tourismuskontingent ausgeschöpft hat? Erfolgt eine Umschichtung innerhalb bestehender Kontingente oder ist eine Erweiterung vorgesehen?
5. Welche Steuerungs- oder Begrenzungsmechanismen bestehen, um eine weitere touristische Verdichtung in bereits stark frequentierten Bereichen – insbesondere im Stadtzentrum – zu vermeiden?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Unterberger
Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktion
der Süd-Tiroler Freiheit in Brixen



