Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Einhaltung der Zweisprachigkeitsbestimmungen bei Nexi S.p.A.

Anfragen, Landtag
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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Einhaltung der Zweisprachigkeitsbestimmungen bei Nexi S.p.A.

Beschreibung:

Laut einem Rechtsgutachten des Landesamtes für Landessprachen und Bürgerrechte unterliegt Nexi S.p.A. in der Kommunikation mit den Nutzern ihres Debitkarten-Angebots in Süd-Tirol den Bestimmungen zum Sprachgebrauch laut Durchführungsbestimmung Nr.574/1988. Demnach ist das Unternehmen verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen zur Verwendung der deutschen und italienischen Sprache einzuhalten.

Eingereicht am:

03. März 2026

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