Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass im Verfahren rund um die SLAPP-Klage von Landeshauptmann Arno Kompatscher gegen die Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Myriam Atz nun das Hauptverfahren eröffnet wird. Damit bietet sich endlich die Möglichkeit, sämtliche relevanten Akten offenzulegen und auch jene Zeugen vor Gericht zu laden, deren Anhörung von der Mehrheit im Untersuchungsausschuss bislang abgelehnt wurde.
„Wir haben immer betont, dass wir keine Anschuldigungen gegen den Landeshauptmann erheben und auch keinerlei Vorverurteilungen treffen“, erklärt Knoll. „Es ist jedoch die Aufgabe der Opposition, die Regierung zu kontrollieren und auch kritische Fragen zu stellen.“
Gerade im Zusammenhang mit dem SVP-Spendenskandal gebe es weiterhin zahlreiche offene Punkte. So weigert sich die SVP bis heute offenzulegen, wer den Auftrag an die Agentur Zukunvt für den Wahlkampf des Landeshauptmannes erteilt hat. Im Untersuchungsausschuss liegen dazu widersprüchliche Aussagen vor. Auch der Umgang mit den Spendengeldern müsse lückenlos aufgeklärt werden.
Es ist das Recht der Opposition nachzufragen, warum Skigebiete, die sich in einer so schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, dass sie um Landesbeiträge – also um Steuergeld – ansuchen müssen, gleichzeitig Geld für den Wahlkampf der SVP spenden können.
Wer nichts zu verbergen habe, müsse auf kritische Fragen nicht mit Klagen reagieren. Ebenso wie die Süd-Tiroler Freiheit keine Vorverurteilungen treffe, erwarte sie von der Regierung die uneingeschränkte Wahrung der Kontrollfunktion der politischen Minderheit.
Sven Knoll bedauert daher, dass Landeshauptmann Kompatscher trotz mehrfacher Interventionen und Richtigstellungen bislang nicht bereit war, den Streit außergerichtlich zu lösen. „Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Es liegt nun am Landeshauptmann, diese ausgestreckte Hand zu ergreifen.“
Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit



