Schriftliche Anfrage

Taschenmesser-Verbot

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Taschenmesser-Verbot

Beschreibung:

Seit 25. Februar ist das Sicherheitsdekret der Regierung in Rom in Kraft, das das Mitführen von Taschenmessern mit Feststellmechanismus und einer Klinge über fünf Zentimeter streng bestraft. Die Rede ist von einem bis drei Jahren Haft und Entzug des Führerscheins. Von dieser Regelung sind nicht nur potenzielle Straftäter, sondern auch Handwerker, Jäger, Wanderer, Pilzsammler oder Familien bei Ausflügen und Picknicks betroffen. Selbst Trachtenmesser und das sogenannte Trachtenbesteck fallen unter diese Vorschrift.

Eingereicht am:

16. März 2026

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