Mit der Landtagsanfrage Nr. 1479/26-XVII wollten die Landtagsabgeordneten der Süd‑Tiroler Freiheit unter anderem in Erfahrung bringen, in wie vielen Fällen durch die Videoüberwachung in den Gemeinden des Unterlandes Straftaten oder Verwaltungsübertretungen aufgeklärt werden konnten und um welche Arten von Delikten es sich dabei handelte.
Die von Landesrätin Ulli Mair übermittelten Antworten erwiesen sich jedoch als wenig aufschlussreich. Hinsichtlich der Anzahl der Auswertungen, der entsprechenden Protokollierung sowie der Erfolgsquote bei der Aufklärung von Straftaten konnte die Landesregierung keine konkreten Angaben machen. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Anfragen und Auswertungen der Videoaufnahmen jeweils in den Zuständigkeitsbereich der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung sowie der zugriffsberechtigten Stellen fallen.
Um die Verhältnismäßigkeit und den tatsächlichen Nutzen der Überwachungskameras in unserer Gemeinde sachgerecht beurteilen zu können, bringen die unterfertigten Gemeinderäte daher folgende Fragen ein:
- Wie viele Anfragen zur Auswertung von Videoaufnahmen der in unserer Gemeinde installierten Kameras hat es seit der Inbetriebnahme gegeben? Bitte um eine Aufschlüsselung nach anfragender Stelle (Gemeindepolizei, Carabinieri, Staatspolizei usw.).
- In welcher Form werden die Zugriffe auf das Bildmaterial und die Auswertungsanfragen in unserer Gemeinde protokolliert?
- Welche Stelle bzw. Person ist für die Kontrolle dieser Protokolle in unserer Gemeinde verantwortlich?
- In wie vielen Fällen konnten durch die Videoaufnahmen auf dem Gemeindegebiet konkrete Straftaten aufgeklärt oder die Ermittlungen wesentlich unterstützt werden?
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
die Gemeinderäte,
Stefan Zelger, Peter Frank, Leo Geier



