Schriftliche Anfrage

Zweisprachigkeitspflicht bei Briefköpfen und Stempeln?

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Zweisprachigkeitspflicht bei Briefköpfen und Stempeln?

Beschreibung:

Wie bereits in der Landtagsanfrage Nr. 1520/26-XVII geschildert, hat die Carabinieristation in Klausen gegen die Zweisprachigkeitspflicht verstoßen, indem ein Strafprotokoll ausschließlich in italienischer Sprache an einen deutschsprachigen Bürger ausgestellt wurde. Nachdem der Bürger eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht hatte, erhielt er eine Übersetzung des Protokolls (siehe Anhang). Dabei stellte er fest, dass sowohl der Briefkopf als auch der Stempel der Carabinieristation Klausen ausschließlich in italienischer Sprache gehalten sind.

Eingereicht am:

23. März 2026

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