In der gestrigen Sitzung des ersten Gesetzgebungsausschusses wurde der Tagesordnungspunkt zur Änderung des Landesgesetzes über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und der Landesregierung vertagt. Grund dafür waren zahlreiche offene Fragen sowie die Tatsache, dass der Gesetzentwurf in dieser Form keine Mehrheit gefunden hätte. Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit und Mitglied im ersten Gesetzgebungsausschuss, Myriam Atz, fordert in diesem Zusammenhang klare und nachvollziehbare Regelungen.
Atz stellte im Ausschuss mehrere technische Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von E-Voting. Es soll künftig sowohl für Briefwähler als auch im Rahmen eines Pilotprojekts in der Stadtgemeinde Bozen zur Anwendung kommen.
Kritisch sieht Atz vor allem, dass Briefwähler künftig keine Wahlmöglichkeit zwischen der herkömmlichen Briefwahl und dem neuen E-Voting hätten. „E-Voting kann ein nützliches Instrument sein und von vielen Wählern gut angenommen werden, aber es darf die bestehenden Möglichkeiten nicht ersetzen, sondern nur als zusätzliche Option angeboten werden – insbesondere aus Rücksicht auf ältere Wähler“, erklärt Atz. Sie schlägt deshalb eine Übergangsphase vor, in der beide Modelle parallel bestehen, sodass die Wähler selbst entscheiden können, wie sie ihre Stimme abgeben möchten.
Atz betont, dass E-Voting in erster Linie dazu dienen soll, mehr Menschen zur aktiven Teilnahme an Wahlen zu motivieren. „Wenn hier jedoch etwas schiefgeht, kann das verheerende Folgen haben und zum doppelten Boomerang werden, weil das Vertrauen der Menschen in das Wahlsystem massiv beschädigt, wird“, warnt die Abgeordnete.
Auch dass das geplante Pilotprojekt in Bozen durchgeführt werden soll, stößt bei der Abgeordneten auf Skepsis. „Warum ausgerechnet Bozen mit rund 80.000 Wahlberechtigten als Testgebiet gewählt wird, und dann noch bei den Landtagswahlen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sollte dort etwas schiefgehen, hätte das verheerende Auswirkungen auf die gesamte Wahl und Süd-Tirol stünde ohne politische Verwaltung da. Bei einer Volksabstimmung oder einem Referendum in kleineren Gemeinden wäre der mögliche Schaden deutlich geringer“, erklärt Atz. Die Süd-Tiroler Freiheit hat dazu bereits eine Landtagsanfrage eingebracht, um die Hintergründe dieser Entscheidung zu klären.
Zudem blieben zahlreiche praktische Fragen unbeantwortet: Wie wird bei Fehlern durch die Wähler vorgegangen? An wen können sich die Wähler im Problemfall wenden? Ist eine Korrektur der Stimmabgabe möglich? Diese und weitere Punkte konnten im Ausschuss nicht zufriedenstellend geklärt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Änderung bei der Ernennung der Schriftführer in den Wahlsprengeln. Künftig soll der Präsident der Sprengelwahlbehörde diese direkt ernennen können, wobei die Anforderungen von der bisher ausreichenden Erfüllung der Schulpflicht auf die Oberschulreife angehoben werden sollen. Atz sieht auch hier Probleme: „Viele Gemeinden haben bereits jetzt Schwierigkeiten, ausreichend Leute für die Wahlsprengel zu finden. Zusätzliche Anforderungen könnten diese Situation weiter verschärfen.“
Aufgrund der Vielzahl ungeklärter Fragen und offener Punkte wurde der Gesetzentwurf schließlich vom Landeshauptmann ausgesetzt. Bevor ein derart sensibler Bereich wie das Wahlrecht geändert wird, fordert die Süd-Tiroler Freiheit eine gründliche Überarbeitung sowie klare und nachvollziehbare Regelungen.
Myriam Atz, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit




