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Verstoß Zweisprachigkeitspflicht: Beschilderung Pusterer Bahnlinie

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Verstoß Zweisprachigkeitspflicht: Beschilderung Pusterer Bahnlinie

Beschreibung:

Die Beschilderung auf dem Foto im Anhang entlang der Pusterer Bahnlinie ist ausschließlich in italienischer Sprache angebracht, eine deutsche Beschilderung fehlt. Dabei handelt es sich um eine Warnung „linea in tensione“, auf Deutsch „unter Spannung stehende Leitung“. Es ist also eine Warnung, dass die Stromleitung entlang der Bahnlinie elektrisch geladen ist und Lebensgefahr besteht, wenn man sie berührt. Damit wurde nicht nur das Recht auf Gebrauch der Muttersprache sowie die Zweisprachigkeitspflicht verletzt, sondern es stellt auch ein Sicherheitsrisiko für deutschsprachige Bürger dar.

Eingereicht am:

31. März 2026

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