Aktuelle Fragestunde

Zweisprachigkeit von Telekommunikationsanbietern

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Zweisprachigkeit von Telekommunikationsanbietern

Beschreibung:

Bereits im Jahr 2002 stellte der damalige Landeshauptmann Luis Durnwalder klar, dass Telekommunikationsanbieter grundsätzlich verpflichtet sind, die Zweisprachigkeitspflicht einzuhalten, da sie einen öffentlichen Dienst erbringen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Autonomiestatut sowie den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (insbesondere D.P.R. 574/1988), die den Bürgern das Recht garantieren, öffentliche Dienstleistungen in ihrer Muttersprache in Anspruch zu nehmen.

Einbringer der Anfrage:

Landtagsabgeordneter Sven Knoll

Eingereicht am:

31. März 2026

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