Die Süd-Tiroler Landesregierung plant die Kürzung des Pendlergeldes, während die italienische Regierung mit ihrem neuen Sicherheitsdekret ein Verbot zahlreicher gängiger Taschenmesser auf den Weg bringen will. Die Süd-Tiroler Freiheit lehnt beide Vorhaben entschieden ab und fordert, dass auch der Süd-Tiroler Landtag klar Stellung dagegen bezieht.
Es geht um die Interessen der Süd-Tiroler.
Der Abgeordneten des Landtagsklubs haben dazu zwei Beschlussanträge eingebracht, über die in der Aprilsitzung abgestimmt werden soll. Dabei geht es um weit mehr als um zwei Einzelmaßnahmen: „Es geht um soziale Gerechtigkeit, um Hausverstand und um den Schutz der Interessen der Süd-Tiroler Bevölkerung“, sagt der Einbringer des Antrages, Sven Knoll.
Pendlergeld: Wer arbeitet, darf nicht bestraft werden!
Beim Beschlussantrag zum Pendlergeld macht die Süd-Tiroler Freiheit deutlich, dass die geplante Kürzung sozialpolitisch nicht vertretbar ist. Das Pendlergeld ist kein Geschenk und kein Almosen, sondern ein notwendiger Ausgleich für jene Menschen, die Tag für Tag weite Strecken zurücklegen müssen, um überhaupt ihrer Arbeit nachgehen zu können. Gerade öffentlich Bedienstete, Lehrpersonen, Pflegekräfte, Handwerker und viele andere Berufsgruppen sichern mit ihrem Einsatz das Funktionieren unseres Landes. Wer diese Menschen belastet, trifft nicht irgendeine Randgruppe, sondern jene, die Verantwortung übernehmen und täglich ihren Beitrag leisten.
Besonders schwer wiegt dabei, dass die Kürzung viele Betroffene ganz konkret mehrere hundert Euro pro Jahr kosten würde. Im Antrag wird beispielhaft ein Bürger angeführt, der im Vorjahr noch 600 Euro Pendlergeld erhalten hat und heuer bei gleicher Arbeit, gleicher Strecke und trotz massiv gestiegener Kosten nur mehr 350 Euro bekommen soll. In Zeiten stark gestiegener Lebenshaltungs-, Energie- und Treibstoffkosten ist das keine Kleinigkeit, sondern eine spürbare Mehrbelastung. Gerade für junge Familien, Alleinverdiener und Berufseinsteiger kann ein solcher Betrag entscheidend sein.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die eigentliche Funktion des Pendlergeldes eine soziale ist. Es soll strukturelle Nachteile ausgleichen, unter denen besonders Menschen in peripheren und ländlichen Gebieten leiden. Wer dort lebt, hat häufig keinen Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe und ist auf längere Fahrzeiten angewiesen. Diese Realität darf von der Politik nicht ignoriert werden. Besonders hart trifft die Kürzung jene Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln täglich mehr als 150 Minuten unterwegs sind. Gerade jene also, die ohnehin schon viel Zeit und Geld investieren, würden zusätzlich bestraft.
Hinzu kommen auch politische und gesellschaftliche Folgen. Süd-Tirol spricht immer wieder von der Stärkung des ländlichen Raums. Wer es damit ernst meint, muss aber auch die Voraussetzungen schaffen, damit junge Menschen in den Tälern bleiben, dort Familien gründen und ihre Heimat nicht verlassen. Eine Kürzung des Pendlergeldes wirkt genau in die entgegengesetzte Richtung: Sie fördert Abwanderung, verstärkt die Zentralisierung und belastet strukturschwächere Gebiete zusätzlich. Wenn sich das tägliche Pendeln für junge Berufstätige immer weniger rechnet, ist das ein klares Alarmsignal.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die geplante Maßnahme auch das Vertrauen in politische Verlässlichkeit untergräbt. Wer seinen Wohnort, seinen Arbeitsplatz und seine Lebensplanung auf bestehende Unterstützungen abstimmt, darf nicht von heute auf morgen mit massiven Einschnitten konfrontiert werden, schon gar nicht ohne breite öffentliche Diskussion und ohne nachvollziehbare Begründung. Auch der Hinweis, man müsse innerhalb eines Gesamtbudgets von drei Millionen Euro bleiben, ist keine Rechtfertigung für eine pauschale Kürzung um 250 Euro pro Kategorie. Sparmaßnahmen dürfen nicht einseitig zulasten der arbeitenden Bevölkerung gehen!
Daher ist klar: Das Pendlergeld ist ein Instrument sozialer Gerechtigkeit, territorialer Ausgewogenheit und wirtschaftlicher Vernunft. Es unterstützt jene, die täglich Verantwortung übernehmen und unser Land mittragen. Der Landtag soll deshalb die Landesregierung auffordern, die geplante Kürzung unverzüglich zurückzunehmen, das Pendlergeld zumindest in bisheriger Höhe beizubehalten, es in Zukunft an die Inflation anzupassen und künftige Änderungen nur transparent, unter Einbindung der Sozialpartner und unter Berücksichtigung sozialer Kriterien vorzunehmen.
Taschenmesserverbot: Realität wird ignoriert, Bürger werden kriminalisiert.
Im zweiten Beschlussantrag wendet sich die Süd-Tiroler Freiheit gegen das geplante Verbot zahlreicher Taschenmesser im neuen Sicherheitsdekret der italienischen Regierung. Der betreffende Passus sieht vor, dass Klappmesser, die eine Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern aufweisen und zugleich über eine Spitze sowie einen Verriegelungsmechanismus verfügen, künftig nicht mehr mitgeführt werden dürfen. Diese Bestimmung hätte für Süd-Tirol weitreichende und äußerst problematische Folgen, weil davon zahlreiche gängige Taschenmesser betroffen wären, darunter auch weit verbreitete Schweizer Messer.
Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass das Taschenmesser in Süd-Tirol seit jeher für viele Menschen ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand ist. Ob Handwerker, Jäger, Wanderer, Pilzsammler oder Familien bei Ausflügen und Picknicks: Für viele gehört ein Taschenmesser ganz selbstverständlich zur Grundausstattung. Ein solches Messer wird im Alltag nicht als Waffe wahrgenommen, sondern als praktisches Werkzeug. Gerade deshalb ist die vorgesehene Regelung so problematisch, weil sie nicht zwischen echten Gefahren und normalen Alltagsgegenständen unterscheidet.
Besonders sensibel ist auch der kulturelle Aspekt. Von der geplanten Regelung wären ausdrücklich auch Trachtenmesser beziehungsweise das sogenannte Trachtenbesteck betroffen. Diese sind ein fester und integraler Bestandteil der traditionellen Trachten und damit eng mit dem kulturellen Brauchtum unseres Landes verbunden. Wer solche Gegenstände pauschal unter ein Verbot fallen lässt, greift nicht nur in den Alltag, sondern auch in gewachsene kulturelle und historische Traditionen Tirols ein.
Ebenso zu bedenken sind die rechtlichen Folgen, die ein Verstoß nach sich ziehen könnte. Dieser würde einem Straftatbestand gleichkommen. Betroffene müssten also mit einer Anzeige, mit einer Eintragung in das Ermittlungsregister, mit erheblichen Anwaltskosten, möglichen Geldstrafen und einem beträchtlichen zeitlichen Aufwand rechnen. Damit könnte dieser Passus des Sicherheitsdekrets für zehntausende Süd-Tiroler zur rechtlichen Falle werden, obwohl es sich in vielen Fällen um unbescholtene Bürger handeln würde, die ein übliches Taschenmesser bei sich tragen.
Insgesamt zeigt sich einmal mehr, dass die Regierung in Rom jedes Augenmaß vermissen lässt. Für jeden Menschen mit Hausverstand liegt auf der Hand, dass eine solche Bestimmung nichts zur Lösung realer Sicherheitsprobleme beiträgt. Sie schafft vielmehr neue Schwierigkeiten für viele Bürger, kriminalisiert alltägliches Verhalten und setzt auf Symbolpolitik statt auf wirksame Maßnahmen gegen tatsächliche Gefahren. Genau dies zeigt die eigentliche Schieflage dieser Regelung.
Deshalb fordert die Süd-Tiroler Freiheit, dass der Süd-Tiroler Landtag das italienische Parlament und die Regierung in Rom auffordert, den betreffenden Passus im Sicherheitsdekret zu streichen. Darüber hinaus sollen traditionelle Trachtenmesser und das Trachtenbesteck ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Künftig soll es gelten, dass bei sicherheitspolitischen Maßnahmen deutlich stärker zwischen tatsächlichen Waffen und üblichen Alltagsgegenständen unterschieden wird. Grundsätzlich soll es auch in Zukunft darum gehen, dass bei neuen Sicherheitsgesetzen die besonderen kulturellen, historischen, geografischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten Süd-Tirols berücksichtigt werden.
Klare Botschaft an Land und Staat.
Mit diesen beiden Beschlussanträgen will die Süd-Tiroler Freiheit ein klares politisches Signal setzen. Weder dürfen arbeitende Menschen, die täglich lange Wege auf sich nehmen, zusätzlich zur Kasse gebeten werden, noch dürfen unzählige unbescholtene Bürger durch unverhältnismäßige Verbote und praxisferne Regelungen unter Generalverdacht gestellt werden. Die Politik darf nicht gegen die eigene Bevölkerung arbeiten, sondern muss sich an deren Lebensrealität orientieren!
Der Süd-Tiroler Landtag ist nun aufgefordert, in der Aprilsitzung klar Farbe zu bekennen. Sven Knoll bringt es abschließend auf den Punkt: „Es braucht ein Nein zur Kürzung des Pendlergeldes, weil Leistung, Fleiß und Leben im ländlichen Raum nicht bestraft werden dürfen. Und es braucht ein Nein zu einem Taschenmesserverbot, das an der Lebensrealität der Menschen vorbeigeht und kulturelle Besonderheiten unseres Landes missachtet. Wir erwarten uns deshalb eine deutliche Unterstützung für beide Anträge.“
Süd-Tiroler Freiheit
Landtagsklub.




