Antrag abgelehnt!

Taschenmesserverbot: Rom gibt vor, Süd-Tirol schweigt!

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Antrag abgelehnt!

Taschenmesserverbot: Rom gibt vor, Süd-Tirol schweigt!

Mit einem neuen Sicherheitsdekret will die italienische Regierung ein Verbot zahlreicher gängiger Taschenmesser auf den Weg bringen, doch die Süd-Tiroler Landesregierung traut sich nicht, sich dem Vorhaben des Staates entgegenzustellen. Ein Antrag der Süd-Tiroler Freiheit, mit dem der Landtag die italienische Regierung hätte auffordern sollen, den Passus über das Taschenmesserverbot im geplanten Sicherheitsdekret zu streichen, wurde abgelehnt. Für die Süd-Tiroler Freiheit wird damit einmal mehr klar: Rom gibt vor und Süd-Tirol schweigt.

Konkret ist im Sicherheitsdekret der italienischen Regierung vorgesehen, dass Klappmesser, die eine Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern aufweisen und zugleich über eine Spitze sowie einen Verriegelungsmechanismus verfügen, künftig nicht mehr mitgeführt werden dürfen. Diese Bestimmung hätte für Süd-Tirol weitreichende und äußerst problematische Folgen, weil davon zahlreiche gängige Taschenmesser betroffen wären, darunter auch weit verbreitete Schweizer Messer.

Egal ob Handwerker, Jäger, Wanderer, Pilzesammler oder Familien bei Ausflügen und Picknicks: Für viele gehört ein Taschenmesser ganz selbstverständlich zur Grundausstattung. Ein solches Messer wird im Alltag nicht als Waffe wahrgenommen, sondern als praktisches Werkzeug. Gerade deshalb ist die vorgesehene Regelung so problematisch, weil sie nicht zwischen echten Gefahren und normalen Alltagsgegenständen unterscheidet.

Doch nicht nur das: Von der geplanten Regelung wären ausdrücklich auch Trachtenmesser beziehungsweise das sogenannte Trachtenbesteck betroffen. Diese sind ein fester und integraler Bestandteil der traditionellen Trachten und damit eng mit dem kulturellen Brauchtum unseres Landes verbunden. Wer auch diese Gegenstände pauschal unter ein Verbot fallen lässt, greift nicht nur in den Alltag, sondern auch in gewachsene kulturelle und historische Traditionen Tirols ein.

Auch die rechtlichen Folgen werden nicht bedacht: Ein Verstoß gegen das Sicherheitsdekret würde einem Straftatbestand gleichkommen. Betroffene müssten mit einer Anzeige, mit einer Eintragung in das Ermittlungsregister, mit erheblichen Anwaltskosten, möglichen Geldstrafen und einem beträchtlichen zeitlichen Aufwand rechnen. Damit könnte dieser Passus des Sicherheitsdekrets für zehntausende Süd-Tiroler zur rechtlichen Falle werden, obwohl es sich in vielen Fällen um unbescholtene Bürger handeln würde, die ein übliches Taschenmesser bei sich tragen.

Der Landtagsabgeordnete und Einbringer des Antrags, Sven Knoll, stellt mit Bedauern fest: „Die Regierung in Rom lässt jedes Augenmaß vermissen. Für jeden Menschen mit Hausverstand liegt auf der Hand, dass eine solche Bestimmung nichts zur Lösung realer Sicherheitsprobleme beiträgt. Sie schafft vielmehr neue Schwierigkeiten für viele Bürger, kriminalisiert alltägliches Verhalten und setzt auf Symbolpolitik statt auf wirksame Maßnahmen gegen tatsächliche Gefahren. Genau dies zeigt die eigentliche Schieflage dieser Regelung.“

Landeshauptmann Arno Kompatscher begründet die Ablehnung des Antrages damit, dass die Regierung in Rom bereits an einer Abänderung des Dekrets in Richtung von Ausnahmeregelungen arbeite. Das würde bedeuten, dass betroffene Personen künftig das Mitführen eines Messers begründen müssen. Knoll sieht diesen Ansatz kritisch, da dadurch erheblicher Interpretationsspielraum entstehen könne: „Wenn Regeln nicht eindeutig formuliert sind, hängt die Anwendung von der jeweiligen Einschätzung ab. Für Bürger bedeutet das, dass im Vorfeld oft nicht klar ist, ob ein Verhalten erlaubt ist oder nicht. Im Ernstfall kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, was ich den Bürgern ersparen möchte!“ Zudem stellt sich die Frage der praktischen Umsetzbarkeit, insbesondere bei Minderjährigen, da diese von diesen Ausnahmeregelungen ausgeschlossen werden.

Knoll bringt es abschließend auf den Punkt: „Mit einem klaren Nein zu einem Taschenmesserverbot hätte die Landesregierung beweisen können, dass sie die Lebensrealität der Menschen kennt und die kulturellen Besonderheiten unseres Landes respektiert. Stattdessen hat sie erneut bewiesen, dass für sie Romgefälligkeit gegenüber Hausverstand und den wahren Gefährdern unserer Sicherheit Vorrang hat. Wir haben nicht das Problem mit Einheimischen, die ein Taschenmesser für die Marend mit auf dem Berg nehmen, sondern mit kriminellen Ausländern, die mit einer Machete in der Hand durch die Bozner Innenstadt laufen!“

Süd-Tiroler Freiheit
Landtagsklub.

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