Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Vorkaufsrecht

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Vorkaufsrecht

Beschreibung:

In den Statuten der Agrarinteressentschaft St. Martin – Moos, in der Gemeinde St. Lorenzen steht unter Artikel 4 folgendes: Jede Veräußerung von Anteilen kann lt. Artikel 16 des Interessentschaftgesetzes vom 7.1.1959 Nr. 2, nur mit Genehmigung der Vollversammlung erfolgen, wobei in erster Linie die Interessentschaftsmitglieder und dann die Bauern, die in der Gemeinde ansässig sind, in der die Gemeinschaftsgüter liegen, ein Vorkaufsrecht haben.

Eingereicht am:

05. Mai 2026

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