Im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Süd-Tiroler Landtages wurde kürzlich das neue Sammelgesetz zum Bildungswesen behandelt. Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz, sprach sich dabei klar für notwendige Veränderungen im Schulwesen für Schüler und Lehrer aus, warnte jedoch zugleich vor neuen Ungleichbehandlungen und vor finanziellen Sanktionen gegen Eltern.
Atz betonte, dass der Druck auf die Schüler spürbar reduziert werden muss. Das bedeutet keineswegs, Kinder „ in Watte zu packen“, sondern die Realität an den Schulen ernst zu nehmen. Viele stehen heute unter konstantem Leistungs-, Bewertungs- und Prüfungsdruck – ein Umstand, den die Schüler selbst zunehmend beklagen. Zudem hat das Unterrichtspensum in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Gute Ergebnisse entstehen jedoch nicht durch Druck, sondern durch Motivation, Begeisterung und aktive Beteiligung am Unterricht.
„Schule darf nicht nur daraus bestehen, Stoff frontal zu vermitteln, den die Schüler bei der nächsten Schularbeit wiedergeben müssen und danach wieder vergessen; Lernen muss stärker über Begeisterung, attraktive Projekte und aktives Mittun erfolgen. Dafür brauchen auch die Lehrer mehr Freiraum in der Unterrichtsgestaltung“, erklärt Atz.
Kritisch sieht die Abgeordnete jene Bestimmungen, die für Schüler mit Migrationshintergrund sehr weitreichende individuelle Bildungspläne ermöglichen sollen. Gerade in den ersten Jahren, in denen Defizite in der Unterrichtssprache bestehen, könnten Unterricht und Bewertung stark von den allgemeinen Kriterien abweichen. Atz warnt hier vor einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen einheimischen Schülern, die ebenfalls Schwierigkeiten beim Erlernen von Sprachen haben, weil deren Stärken vielleicht in anderen Bereichen wie Mathematik oder praktischen Fähigkeiten liegen.
„Es darf nicht sein, dass für eine bestimmte Gruppe besondere Möglichkeiten geschaffen werden, während andere Schüler mit ähnlichen Schwierigkeiten ohne Berücksichtigung bewertet werden“, so Atz.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die geplante Mitwirkungspflicht der Eltern. Vorgesehen ist eine stärkere Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Schule, etwa in Bezug auf Schulbesuch, Schulmaterialien, Elternsprechtage, Elternabende und Informationsaustausch. Bei Verstößen sollen Verwaltungsstrafen zwischen 50 und 150 Euro möglich sein. Auf die Frage der Abgeordneten Atz, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Sanktionen beruhen und nach welchen Kriterien die Höhe der Strafe festgelegt wird, konnte keine ausreichende Antwort gegeben werden. Für die Abgeordnete ist klar, dass hier über das Ziel hinausgeschossen wird. „Es kann nicht sein, dass Eltern, die etwa aus beruflichen oder familiären Gründen nicht an einem Elternabend teilnehmen können, mit einer Geldstrafe rechnen müssen“, unterstreicht Atz.
„Veränderungen im Schulsystem sind notwendig, doch finanzielle Sanktionen gegen Eltern sind der falsche Weg. Sie treffen womöglich gerade jene, die ohnehin bereits unter Druck stehen. Statt auf Strafen zu setzen, braucht es andere Formen der Zusammenarbeit. In schwerwiegenden Fällen könnte etwa die Ombudsstelle für die Rechte von Kindern und Jugendlichen eingeschaltet werden“, unterstreicht Atz.
Myriam Atz, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit




