Im Gemeindegebiet von Brixen wurden auf öffentlichen Sitzbänken Metalltafeln mit der Aufschrift „Bressanone Turismo“ angebracht. Dabei fällt auf, dass die Beschriftung nicht gleichwertig zweisprachig erfolgt und somit Zweifel an der Einhaltung der in Südtirol geltenden Zweisprachigkeitspflicht entstehen. Gerade öffentliche Einrichtungen und Beschriftungen im öffentlichen Raum unterliegen den Bestimmungen zur sprachlichen Gleichstellung. Eine einseitige oder nicht gleichwertige sprachliche Gestaltung ist insbesondere in einer mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinde wie Brixen problematisch und vermittelt den Eindruck, dass die gesetzlich vorgesehene Gleichbehandlung der Sprachgruppen nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Dies vorausgeschickt, bringt der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Stefan Unterberger, folgende Anfrage ein:
1. Wer hat die Anbringung der entsprechenden Metalltafeln auf öffentlichen Sitzbänken veranlasst bzw. genehmigt?
2. Wie beurteilt die Stadtregierung die Vereinbarkeit dieser Beschriftung mit der in Südtirol geltenden Zweisprachigkeitspflicht?
3. Wurde die konkrete Gestaltung der Tafeln vor der Anbringung rechtlich oder verwaltungsintern geprüft?
4. Aus welchem Grund erfolgte keine klar gleichwertige deutsch-italienische Beschriftung?
5. Wird die Gemeindeverwaltung zeitnahe veranlassen, die bestehenden Tafeln auszutauschen, um die Zweisprachigkeitspflicht vollständig einzuhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Unterberger
Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktion
der Süd-Tiroler Freiheit in Brixen


