Strafe wegen ‚TIROL‘-Schriftzug:

„TIROL“ ist keine Provokation, sondern unsere Heimat!

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Strafe wegen ‚TIROL‘-Schriftzug:

„TIROL“ ist keine Provokation, sondern unsere Heimat!

Die Carabinieri-Station Vintl hat eine Verwaltungsstrafe von 430 Euro gegen eine Bäuerin verhängt, die auf ihrer privaten Wiese den Schriftzug „TIROL“ angebracht hat. Dagegen wurde nun Rekurs beim Friedensgericht Brixen eingebracht. Die Süd-Tiroler Freiheit stellt sich entschieden hinter die betroffene Bäuerin sowie den Südtiroler Schützenbund und fordert eine klare politische Haltung gegen die Kriminalisierung von Heimatbewusstsein.

Der Fall sorgt mittlerweile weit über die Landesgrenzen hinaus für Aufmerksamkeit. Die Carabinieri-Station Vintl hatte die Bäuerin wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Artikel 23 der Straßenverkehrsordnung bestraft. Beanstandet wurde der Schriftzug „TIROL“ mit rund zwei Meter hohen Buchstaben auf einer privaten Wiese mit rund 60 Meter Entfernung zur Staatsstraße SS49. Der Fall soll nun gerichtlich geklärt werden.

Für den Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner, steht fest, dass es sich beim Schriftzug weder um Werbung noch um eine Gefährdung der Verkehrssicherheit handelt, sondern um einen legitimen Ausdruck der eigenen Heimatverbundenheit. „Wenn der Name ‚TIROL‘ auf einer privaten Wiese plötzlich als Problem angesehen wird, dann zeigt das, wie weit die Einschränkung unserer Meinungsfreiheit inzwischen geht. Tirol ist keine Provokation und kein Vergehen, sondern unsere Heimat und Teil unserer Identität“, erklärt Rabensteiner.

Der Rechtsanwalt der Betroffenen, Nicola Canestrini, macht in seiner Argumentation deutlich, dass es in diesem Fall längst nicht mehr nur um eine technische Frage der Straßenverkehrsordnung geht. Vielmehr stehe der Verdacht im Raum, dass eine Bestimmung, die eigentlich dem Schutz der Verkehrssicherheit dienen soll, dazu verwendet wurde, einen kulturellen und identitären Ausdruck zu unterbinden. Er verweist dabei auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in der italienischen Verfassung garantierte Meinungs- und Gedankenfreiheit. Dass es in Wahrheit nicht um die Verkehrssicherheit, sondern um den politischen Gehalt des Schriftzuges gehe, zeige laut Canestrini auch die öffentliche Diskussion rund um den Fall. So hatte Landeshauptmann-Stellvertreter Marco Galateo den Schriftzug öffentlich als „Provokation“ bezeichnet.

„Es darf niemals so weit kommen, dass Menschen im eigenen Land bestraft werden, weil sie sich sichtbar zu ihrem Heimatgefühl bekennen. Wer mit zweifelhaften Begründungen gegen solche Symbole vorgeht, greift letztlich die Meinungsfreiheit und unsere kulturelle Identität an“, betont Rabensteiner.

Die Süd-Tiroler Freiheit fordert die Landesregierung auf, sich unmissverständlich hinter die Betroffene zu stellen und öffentlich klarzumachen, dass der Ausdruck der eigenen Heimatverbundenheit geschützt und nicht kriminalisiert werden darf. Die Entscheidung des Friedensgerichts Brixen werde weit über diesen Einzelfall hinaus richtungsweisend sein.

Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit


(Foto des „TIROL“-Schriftzug im Hintergrund: Südtiroler Schützenbund/Alfred Stolzlechner)

„TIROL“-Schriftzug, Europäische Menschenrechtskonvention, Hannes Rabensteiner, Heimat, Heimatgefühl, Heimatverbundenheit, Meinungs- und Gedankenfreiheit, Verkehrssicherheit
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