Schriftliche Anfrage

Verstoß gegen Zweisprachigkeitspflicht bei Ausgabe von Blutbefunden

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Verstoß gegen Zweisprachigkeitspflicht bei Ausgabe von Blutbefunden

Beschreibung:

Eine Bürgerin berichtete der Süd-Tiroler Freiheit über einen Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht im Krankenhaus Bozen. Bei der Abholung ihrer Blutbefunde wurde ihr die Bedienung in deutscher Sprache verweigert. Nachdem sie den italienischen Begriff für „Anwalt“ nicht nennen konnte, wurde ihr mitgeteilt, dass dort kein Deutsch verstanden werde. Der Vorfall ereignete sich im April dieses Jahres.

Eingereicht am:

17. Juli 2026

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