Eintritt in die Pension darf nicht in die Armutsfalle führen! Die Süd-Tiroler Freiheit wollte erreichen, dass Pensionierungen künftig als außerordentlicher Fall anerkannt werden und Betroffene eine vorzeitige Neuberechnung des sozialen Mietzinses beantragen können. Die Mehrheit im Süd-Tiroler Landtag lehnte diesen Vorschlag jedoch ab.
Mit dem Dekret des Landeshauptmannes vom 23. August 2023 wurden die Möglichkeiten für eine Reduzierung des sozialen Mietzinses sowie eine Neufestsetzung in außerordentlichen Fällen geregelt. Was genau als „außerordentlicher Fall“ gilt, wurde jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Das Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI) hat daraufhin eigenständig einen Kriterienkatalog erstellt, in dem unter anderem festgelegt wurde, dass eine Pensionierung nicht als außerordentlicher Fall gilt.
Diese Regelung führt dazu, dass Menschen nach dem Eintritt in die Pension trotz deutlich gesunkenem Einkommen weiterhin den gleichen Mietzins bezahlen müssen wie zuvor. „Der Eintritt in die Pension bedeutet für viele eine massive Einkommenseinbuße. Es kann nicht sein, dass ein Mietzins, der auf einer früheren finanziellen Situation basiert, unverändert weiterverlangt wird, obwohl sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert haben“, erklärt der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll.
Besonders deutlich zeigt sich die Problematik am Beispiel einer Pensionistin aus Meran. Seit März dieses Jahres erhält sie lediglich eine monatliche Rente von rund 1.300 Euro. Davon muss sie weiterhin fast 840 Euro Miete bezahlen. Nach Abzug der Miete bleiben ihr weniger als 500 Euro für sämtliche Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Medikamente, Kleidung oder Mobilität. Eine vorzeitige Neuberechnung des Mietzinses wurde vom WOBI mit Verweis auf den geltenden Kriterienkatalog abgelehnt.
„Der soziale Wohnbau soll Menschen unterstützen und nicht dazu führen, dass ältere Personen aufgrund eines starren Systems in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wer nach jahrzehntelanger Arbeit in Pension geht und plötzlich mit einem viel geringeren Einkommen auskommen muss, braucht eine faire Neubewertung seiner Situation“, so Knoll. Die Süd-Tiroler Freiheit forderte deshalb im Landtag, die Pensionierung ausdrücklich als außerordentlichen Fall anzuerkennen und dadurch eine vorzeitige Neuberechnung sowie eine mögliche Reduzierung des sozialen Mietzinses zu ermöglichen. Der Antrag wurde von der Mehrheit im Landtag jedoch abgelehnt.
„Wer ein Leben lang gearbeitet hat, darf im Alter nicht unter Regeln leiden, denen Menschlichkeit und Augenmaß fehlen!“, betont Knoll.
Sven Knoll, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit



