Anlässlich des 50. Jahrestages des Proporzdekrets vom 26. Juli 1976 erinnert die Süd-Tiroler Freiheit an die unverzichtbare Bedeutung des ethnischen Proporzes für den Minderheitenschutz in Süd-Tirol. Er hat wesentlich dazu beigetragen, jahrzehntelange Benachteiligungen der deutschen und ladinischen Sprachgruppe abzubauen und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Sprachgruppen herzustellen.
Gleichzeitig warnt die Süd-Tiroler Freiheit vor einer schleichenden Aushöhlung dieses Schutzinstruments. Vor allem von grüner und italienischer Seite wird der Proporz immer wieder als angeblich überholt dargestellt. Auch die Südtiroler Volkspartei hat in den vergangenen Jahren mehrfach Aufweichungen mitgetragen. Doch der ethnische Proporz darf weder parteipolitischen Interessen noch kurzfristigen Zweckmäßigkeiten geopfert werden. Der Minderheitenschutz ist keine Spielwiese!
Antwort auf jahrzehntelange Benachteiligung
Nach der Annexion Süd-Tirols durch Italien und insbesondere während des Faschismus wurde die Italianisierung des Landes systematisch vorangetrieben. Die deutsche Sprache wurde aus der öffentlichen Verwaltung verdrängt, während Angehörige der deutschen und ladinischen Sprachgruppe von staatlichen Arbeitsplätzen weitgehend ausgeschlossen blieben.
An diesem Ungleichgewicht änderte sich auch in den ersten Nachkriegsjahrzehnten nur wenig. Noch 1975 waren lediglich rund 14 Prozent der relevanten Stellen in der staatlichen Verwaltung mit Angehörigen der deutschen und ladinischen Sprachgruppe besetzt. Selbst 1979 befand sich erst ungefähr ein Viertel der insgesamt fast 29.000 öffentlichen Arbeitsplätze in ihren Händen.
Das Zweite Autonomiestatut und das Proporzdekret von 1976 schufen die rechtlichen Voraussetzungen, um diese strukturelle Benachteiligung schrittweise zu überwinden. Öffentliche Stellen wurden fortan entsprechend der Stärke der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe vergeben. Gemeinsam mit der Zweisprachigkeitspflicht sollte dadurch nicht nur ein gerechter Zugang zum öffentlichen Dienst, sondern auch eine Verwaltung gewährleistet werden, in der jeder Bürger seine Muttersprache verwenden kann.
Auch bei der Verteilung bestimmter sozialer und kultureller Haushaltsmittel sowie bei der Besetzung politischer Gremien wurde die angemessene Vertretung der Sprachgruppen verankert. Die persönliche Sprachgruppenzugehörigkeits- oder Sprachgruppenzuordnungserklärung bildet dafür die notwendige rechtliche Grundlage. Sie ist kein Selbstzweck, sondern macht den Minderheitenschutz messbar, einklagbar und kontrollierbar.
Vom Ausgleichs- zum Friedensinstrument
Die ursprüngliche Zielsetzung des ethnischen Proporzes wurde in den vergangenen 50 Jahren weitgehend erreicht. Angehörige der deutschen und ladinischen Sprachgruppe erhielten endlich einen angemessenen Zugang zum öffentlichen Dienst. Gleichzeitig trug das System dazu bei, historische Ungleichgewichte abzubauen, Vertrauen zwischen den Sprachgruppen zu schaffen und das friedliche Zusammenleben zu festigen.
Der ethnische Proporz ist daher kein Privileg gegen die italienische Sprachgruppe. Er garantiert vielmehr allen drei Sprachgruppen eine Vertretung, die ihrer tatsächlichen Stärke entspricht. Er schützt davor, dass eine Sprachgruppe die öffentliche Verwaltung, politische Einrichtungen oder öffentliche Ressourcen einseitig beherrscht.
Der Proporz wird zum Feindbild erklärt
Seit Jahrzehnten versuchen vor allem Vertreter der Grünen und italienischer Parteien, den ethnischen Proporz und die ihm zugrunde liegende Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung als nicht mehr zeitgemäß darzustellen. Dabei wird behauptet, die Menschen würden dadurch in starre ethnische Schubladen oder „Käfige“ gedrängt.
Nach Ansicht der Süd-Tiroler Freiheit geht es bei dieser Kritik jedoch längst nicht mehr nur um gesellschaftspolitische Überlegungen. Vielmehr wird zunehmend versucht, die garantierte Vertretung der Sprachgruppen von ihrer tatsächlichen zahlenmäßigen Stärke und vom demokratischen Wahlergebnis zu entkoppeln.
Ausgerechnet jene politischen Kräfte, die den Proporz grundsätzlich ablehnen, verlangen gleichzeitig eine stärkere oder sogar überproportionale Vertretung der italienischen Sprachgruppe. Damit wird der ursprüngliche Zweck des Proporzes in sein Gegenteil verkehrt: Ein Instrument zum Schutz einer angestammten Minderheit soll dazu benutzt werden, politische Mehrheitsverhältnisse zu korrigieren.
Aufweichungen haben konkrete Folgen
Auch die Südtiroler Landesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrfach einer Aufweichung des Proporzes zugestimmt. Unter dem Schlagwort des „flexiblen Proporzes“ wurden Möglichkeiten geschaffen, in angeblichen Notsituationen von der vorgeschriebenen Verteilung der Stellen abzuweichen.
Die Folgen zeigen sich besonders deutlich im Gesundheitswesen. Immer wieder berichten Patienten, dass sie sich gegenüber Ärzten oder anderem Gesundheitspersonal nicht in ihrer deutschen Muttersprache verständigen können. Personalmangel darf jedoch nicht zur dauerhaften Ausrede werden, um Proporz und Zweisprachigkeit außer Kraft zu setzen.
Die Antwort auf den Fachkräftemangel muss darin bestehen, Arbeitsplätze attraktiver zu machen, einheimisches Personal gezielt auszubilden und die erforderlichen Sprachkenntnisse konsequent einzufordern. Sprachrechte dürfen nicht dem Versagen der Personalpolitik geopfert werden.
Autonomiereform relativiert das Wahlergebnis
Eine weitere bedenkliche Entwicklung bringt die im Juni 2026 in Kraft getretene Reform des Autonomiestatuts. Der Südtiroler Landtag kann nun mit absoluter Mehrheit beschließen, die Zusammensetzung der Landesregierung ganz oder teilweise an die Ergebnisse der Sprachgruppenzählung anzupassen – unabhängig davon, wie stark die einzelnen politischen Kräfte bei der Landtagswahl tatsächlich abgeschnitten haben.
Auch auf Gemeindeebene kann künftig bereits ein einziges Gemeinderatsmitglied einer Sprachgruppe mit Mehrheitsbeschluss in den Gemeindeausschuss berufen werden. Damit kann eine Sprachgruppe im Ausschuss deutlich stärker vertreten sein, als es dem demokratischen Wahlergebnis entspricht.
Eine breite Mehrheit des Südtiroler Landtages hat dieser Reform zugestimmt. Die Süd-Tiroler Freiheit hat hingegen von Beginn an davor gewarnt, den ethnischen Proporz zu einem politischen Verschiebebahnhof zu machen. Der Proporz darf nicht dazu verwendet werden, Wahlergebnisse nachträglich zu korrigieren und einzelnen Parteien Regierungsposten zu sichern.
Kein weiterer Ausverkauf des Minderheitenschutzes!
Derartige Fehlentscheidungen schwächen die Stellung der Süd-Tiroler als angestammte österreichische Minderheit im italienischen Staat. Jede weitere Ausnahme, jede politische Zweckentfremdung und jede Missachtung der Zweisprachigkeit trägt dazu bei, den ethnischen Proporz schrittweise auszuhöhlen.
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert die Landesregierung und insbesondere die Südtiroler Volkspartei daher zu einer grundlegenden Umkehr auf. Es darf keine weiteren Aufweichungen geben. Der Proporz muss in allen öffentlichen Verwaltungen konsequent eingehalten und die tatsächliche Verwendung der deutschen Sprache garantiert werden.
Der ethnische Proporz ist keine Spielwiese! Wer ihn aus parteipolitischen Gründen zweckentfremdet oder aufgrund eigener Versäumnisse aufweicht, gefährdet eine der wichtigsten Säulen des Süd-Tiroler Minderheitenschutzes.
Sollte die Südtiroler Volkspartei diesen Weg weitergehen, verspielt sie endgültig ihren Anspruch, die Interessen der deutschen und ladinischen Bevölkerung politisch zu vertreten.
Süd-Tiroler Freiheit
Landtagsklub
Bildhinweis: Sprachenkarte Südtirol 2024, Urheber: Furfur, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0; Daten: ASTAT, Sprachgruppenzählung 2024.



