Antrag / Tramin

Das Unterland ist unteilbar: Rücknahme der Wahlkreiseinteilung

Anträge, Gemeinde, Ratsarbeit
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Antrag / Tramin

Das Unterland ist unteilbar: Rücknahme der Wahlkreiseinteilung

Im Rahmen der Behandlung des Gesetzentwurfs (Atto Camera 2822-A) hat die Abgeordnetenkammer des italienischen Parlaments am 15. Juli 2026 den Änderungsantrag 4.01000 (Art. 4-bis) verabschiedet. Dieser sieht eine Neuregelung der Wahlkreise für die Wahlen zum Senat und zur Abgeordnetenkammer in der Region Trentino-Südtirol vor.

Die vorgesehene Neuziehung der Wahlkreisgrenzen führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Zerschneidung des historisch, kulturell und wirtschaftlich eng verflochtenen Raumes des Überetschs und des Süd-Tiroler Unterlandes.

Tramin, Kurtatsch, Margreid, Kaltern und Eppan sollen dem Senatswahlkreis Meran zugeschlagen werden. Aldein käme zum Kreis Brixen. Im Senatswahlkreis Bozen-Unterland blieben nur noch die teilweise italienischsprachigen Gemeinden von Salurn bis Leifers. Das Ziel ist, den italienischen Parteien eine künstliche Mehrheit zu verschaffen.

Diese Zerstückelung führt dazu, dass die gemeinsamen Anliegen unserer Talschaft auf parlamentarischer Ebene in Rom nicht mehr mit einer geschlossenen politischen Stimme vertreten werden können. Dadurch wird die unmittelbare und bürgernahe Vertretung unseres Lebensraumes erheblich geschwächt.

Auch aus völkerrechtlicher Sicht wirft die Neuregelung erhebliche Fragen auf. Nach Auffassung renommierter Experten kann die Paketmaßnahme 111 samt dem zugehörigen Staatsgesetz Nr. 422/1991 über den Senatswahlkreis Bozen-Unterland im Sinne der Streitbeendigungserklärung nur im Einvernehmen zwischen Österreich und Italien geändert werden. Ein solches Einvernehmen wurde jedoch nicht hergestellt.

Es ist zudem von bitterer historischer Ironie, dass das Unterland erneut künstlich zerschnitten wird, um eine italienische Mehrheit herbeizuführen. Ein ähnliches Vorgehen hatte bereits 1927 unter dem Faschismus die gewachsenen politischen und territorialen Strukturen des Gebietes missachtet.

Ebenso scharf ist das Verfahren selbst zu kritisieren. Die Neuordnung wurde ohne öffentliche Debatte und ohne Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung beschlossen. Das Unterland wurde damit faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt.

Dies vorausgeschickt, spricht der Gemeinderat folgende Stellungnahme aus:

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Tramin spricht sich gegen die mit dem Änderungsantrag 4.01000 (Art. 4-bis zu A.C. 2822) vorgesehene Neueinteilung der Wahlkreise aus, da sie den historisch, kulturell und wirtschaftlich gewachsenen Lebensraum des Überetschs und des Süd-Tiroler Unterlandes zerschneidet und dessen politische Einheit nachhaltig schwächt.

2. Der Gemeinderat der Gemeinde Tramin richtet einen Appell an den Süd-Tiroler Landtag und die Landesregierung. Diese werden aufgefordert, sich mit Nachdruck gegen die vorgesehene Teilung des Überetschs und des Süd-Tiroler Unterlandes auszusprechen und alle politischen sowie institutionellen Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung abzuwenden.

3. Der Gemeinderat der Gemeinde Tramin fordert die Regierung in Rom sowie die Süd-Tiroler Abgeordneten und Senatoren auf, den genannten Beschluss rückgängig zu machen und die Wahlkreiseinteilung so zu überarbeiten, dass das Überetsch und das Süd-Tiroler Unterland als zusammenhängender politischer Vertretungsraum erhalten bleiben.

4. Der Gemeinderat der Gemeinde Tramin beauftragt den Bürgermeister, diesen Beschluss unverzüglich dem Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages, dem Landeshauptmann, den Vertretern der Regierung sowie sämtlichen Süd-Tiroler Abgeordneten und Senatoren im italienischen Parlament zu übermitteln. Darüber hinaus ist der Beschluss der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland zuzuleiten, um ein abgestimmtes Vorgehen auf Bezirksebene zu ermöglichen.

Die Gemeinderäte,
Stefan Zelger, Peter Frank, Leo Geier

Gemeinderat, Leo Geier, Peter Frank, Senatswahlkreis Bozen/Unterland, Stefan Zelger, Tramin, Unterland
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