Bildungsgesetz:

Geldstrafen für Eltern abschaffen!

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Bildungsgesetz:

Geldstrafen für Eltern abschaffen!

Die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz, begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, die geplanten Geldstrafen bezüglich der Mitwirkungspflicht für Eltern aus dem Bildungsgesetz zu streichen. „Dass die Landesregierung diesen Schritt nun zurücknimmt, bestätigt die Kritik, die ich bereits damals geäußert habe. Ich habe sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die Sinnhaftigkeit dieser Sanktion in Frage gestellt.“

„Eltern tragen eine große Verantwortung und haben selbstverständlich die Pflicht, die schulische Entwicklung ihrer Kinder aktiv zu begleiten. Die allermeisten Eltern nehmen diese Aufgabe mit großem Engagement wahr. Gerade deshalb dürfen sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden oder mit Strafandrohungen unter Druck gesetzt werden.“

Bereits während der Debatte hat Myriam Atz darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung an der Lebensrealität vieler Familien vorbeigeht. „Berufstätige Eltern, Alleinerziehende oder Familien mit besonderen Belastungen können nicht immer an jedem Elternsprechtag oder jeder Elternversammlung teilnehmen. Das macht sie nicht zu schlechten Eltern. Zudem schieße diese Sanktion über das eigentliche Ziel hinaus und treffe vermutlich wieder Mal die ‚Falschen‘.“

„Die Sanktion zielte zwar vor allem auf jene Eltern ausländischer Schüler ab, die ihrer Mitwirkungspflicht kaum oder gar nicht nachkommen. Doch ob Geldstrafen hier tatsächlich eine Verbesserung bewirken würden, darf bezweifelt werden. Die eigentlichen Ursachen liegen vielfach in mangelnden Sprachkenntnissen sowie leider auch in einer gewissen Gleichgültigkeit einzelner Eltern gegenüber der schulischen Entwicklung ihrer Kinder. Dieses Problem lässt sich nicht mit Strafandrohungen lösen.“

Myriam Atz, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit

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