Begehrensantrag

Vorübergehende Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen

Anträge, Landtag
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Begehrensantrag

Vorübergehende Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen

Beschreibung:

Mit Urteil vom 29. Juni 2026, das am 8. Juli 2026 veröffentlicht wurde, stellte der Oberste spanische Gerichtshof fest, dass das besondere Verfahren der unmittelbaren Zurückweisung an der Grenze nicht auf Migranten angewandt werden darf, die beim Versuch, Ceuta oder Melilla schwimmend zu erreichen, auf See aufgegriffen werden. In diesen Fällen ist stattdessen ein ordentliches Verfahren durchzuführen, in dessen Rahmen die persönlichen Umstände individuell geprüft und auch Anträge auf internationalen Schutz gestellt werden können.

Einbringer des Beschlussantrags:

Landtagsabgeordneter Bernhard Zimmerhofer

Eingereicht am:

04. August 2026

Zum Antrag:

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Abstimmungsergebnis

noch nicht abgestimmt

Antrag, Begehrensantrag, Kontrollen, Landtag, Schengen
Millionengrab Justizpalast!
Schloss Matschatsch

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