Schriftliche Anfrage

Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht: Postamt Freienfeld

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Verstoß gegen die Zweisprachigkeitspflicht: Postamt Freienfeld

Beschreibung:

Einer Bürgerin wurde berichtet, dass es am 16.07.2026 im Postamt Freienfeld zu einer Verletzung ihres Rechts auf Gebrauch der deutschen Sprache gekommen sei. Die Bürgerin wollte ein Paket abholen, konnte sich jedoch mit dem zuständigen Postmitarbeiter nicht auf Deutsch verständigen, da dieser die deutsche Sprache nicht verstand. Erst mithilfe einiger italienischer Wörter sowie durch Gesten konnte die Abholung des Pakets schließlich erfolgen.

Eingereicht am:

06. August 2026

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