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Autokennzeichen zum Zweiten

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Beschreibung:

Am 30. Juli 2025 wurde im Landtag die Tagesordnung zum Gesetzentwurf Nr. 48/2025 der Süd-Tiroler Freiheit angenommen. Die Tagesordnung sieht vor, dass das Verkehrsministerium in Rom beauftragt wird, die Gewährleistungszeit der Autokennzeichen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern und dass das Land Süd-Tirol in der Zwischenzeit die Gewährleistung und die damit verbundenen Kosten für den Austausch ausgebleichter Kennzeichen übernimmt.

Eingereicht am:

02. September 2026

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