Die Süd-Tiroler Freiheit weist die von Landesrat Christian Bianchi erhobenen Mutmaßungen im Zusammenhang mit angeblichen Auslandsfinanzierungen entschieden zurück. Bianchi hat heute eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft Bozen hinterlegt, mit der mögliche Finanzierungen sogenannter „ethnisch-identitärer“ politischer und gesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland überprüft werden sollen. Die Süd-Tiroler Freiheit stellt fest, dass sie keine illegalen Spenden aus dem Ausland erhält und alle Bilanzen und Unterlagen jährlich von internen Gremien, externen Prüfern und einer eigenen Kommission des italienischen Parlaments in Rom geprüft werden. Außerdem werden alle Bilanzen jährlich und Spenden monatlich veröffentlicht. Zudem haben Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft vor wenigen Jahren schon einmal ergeben, dass alle Verdächtigungen gegen die Süd-Tiroler Freiheit zu diesem Thema haltlos sind.
Bianchi selbst erklärt, nicht zu wissen, ob die Anschuldigungen überhaupt zutreffen. Offenkundig geht es ihm nur darum, die politische Konkurrenz zu diskreditieren. Dieser Plan wird aber nicht aufgehen.
Die Süd-Tiroler Freiheit vertritt politische Positionen, die Christian Bianchi nicht gefallen. Das ist sein gutes Recht. Dann soll er sich aber politisch und inhaltlich mit diesen Positionen auseinandersetzen. Unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft Süd-Tirols dürfen nicht zum Anlass genommen werden, mit strafrechtlichen Verdachtsmomenten zu operieren.
Wer öffentlich mit Vermutungen über mögliche Parteienfinanzierung, Steuerdelikte oder andere Straftaten hantiert, trägt eine große Verantwortung. Strafrecht kann nicht im Konjunktiv betrieben werden.
Auch die permanenten Angriffe von Bianchi gegen die Laurinstiftung zeugen von Unwissenheit. Die Laurinstiftung unterstützt seit Jahrzehnten in Not geratene Familien in Süd-Tirol, Bergbauern und Kulturvereine. Ohne die segensreiche Tätigkeit der Laurinstiftung stünden viele Menschen und Vereine heute wesentlich schlechter dar, denn vom italienischen Staat haben diese seiner Zeit keine Unterstützung erhalten.
Sollte die Staatsanwaltschaft Anlass für Untersuchungen sehen, werden die zuständigen Stellen ihre Arbeit machen. Bis dahin gilt auch in Süd-Tirol ein einfacher rechtsstaatlicher Grundsatz: Vermutungen sind keine Beweise und politische Gegner sind keine Straftäter, nur weil ihre Überzeugungen einem Landesrat nicht gefallen.
Süd-Tiroler Freiheit



