Zwischen 2022 und 2025 wurden im öffentlichen Nahverkehr rund 205.000 Euro an Vertragsstrafen wegen Verstößen gegen die Auflagen zur Zweisprachigkeit verhängt. Dies hat eine Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit ergeben. Konkret geht es um Fahrer, die ein Jahr nach Dienstantritt noch keinen Zweisprachigkeitsnachweis erbracht haben. Für jeden solchen Fall sind 1.500 Euro Strafe vorgesehen. Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner, fordert höhere Strafen, um zu verhindern, dass die betroffenen Unternehmen diese einfach bei den nächsten Vertragsangeboten miteinberechnen.
Unternehmen im öffentlichen Nahverkehr sind vertraglich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Fahrer die festgelegten Anforderungen erfüllen. Dazu gehört bei Fahrern auch der Nachweis der Zweisprachigkeit innerhalb eines Jahres nach Dienstantritt. Wenn ein Unternehmen diese Vorgabe nicht einhält, muss es mit einer Vertragsstrafe von 1.500 Euro pro Fahrer rechnen. Aus Sicht der Süd-Tiroler Freiheit ist dieser Betrag viel zu niedrig, um tatsächlich abschreckend zu wirken. „1.500 Euro sind kein ausreichender Anreiz, dafür zu sorgen, dass ein Fahrer rechtzeitig den Zweisprachigkeitsnachweis erbringt. Die Strafe wird vom Unternehmen bezahlt und kann anschließend einfach als Kostenfaktor in die Kalkulation für kommende Vertragsangebote aufgenommen werden. Genau das darf nicht der Sinn einer Strafe sein“, erklärt Rabensteiner.
Hinzu kommt, dass die Einhaltung der Verpflichtungen nicht vom Land selbst, sondern anhand der von den Unternehmen vorgelegten Erklärungen überprüft wird. Die tatsächlichen Sprachkenntnisse der Fahrer werden hingegen überhaupt nicht kontrolliert. Für Rabensteiner stellt sich die Frage, wie zuverlässig festgestellt werden kann, ob die Zweisprachigkeit tatsächlich gegeben ist, denn der vorgeschriebene Nachweis beweist noch lange nicht, ob jemand tatsächlich in der Lage ist, sich im Arbeitsalltag auf Deutsch mit Fahrgästen zu verständigen.
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert daher nicht nur eine Erhöhung der Vertragsstrafen, sondern auch eine konsequente und wirksame Kontrolle der Zweisprachigkeitsvorgaben, auch in der Praxis. Für Rabensteiner steht fest: „Die deutsche Sprache darf im öffentlichen Nahverkehr nicht zu einem Kostenfaktor werden, den man sich einfach leisten kann. Wer einen öffentlichen Auftrag erhält und dafür Steuergeld bekommt, muss auch die Rechte der Bevölkerung gewährleisten!“
Hannes Rabensteiner, Landtagsabgeordneter der Süd-Tiroler Freiheit



