Schriftliche Anfrage

Ständiger Arbeitstisch zur Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht

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Ständiger Arbeitstisch zur Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht

Beschreibung:

Im Oktober 2025 hat die Landesregierung einem Abkommen mit dem Regierungskommissariat zugestimmt, das unter anderem die Einrichtung eines ständigen Arbeitstisches vorsieht, der bei Verstößen gegen die Zweisprachigkeitspflicht konkrete Maßnahmen ergreifen kann. Dieser Arbeitstisch soll mindestens zweimal im Jahr zusammenkommen. Im Gegenzug greift das Land dem Regierungskommissariat bei Übersetzungen unter die Arme.

Eingereicht am:

22. Oktober 2026

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