Anfrage / Brixen

Anwendung der reduzierten „Cedolare secca“ von 10% in Brixen

Anfragen, Gemeinde, Ratsarbeit
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Anfrage / Brixen

Anwendung der reduzierten „Cedolare secca“ von 10% in Brixen

Für Mietverträge mit vereinbartem Mietzins (canone concordato) sieht die staatliche Gesetzgebung unter bestimmten Voraussetzungen in Gemeinden mit besonderem Wohnungsbedarf bzw. hoher Wohnspannung eine reduzierte „Cedolare secca“ von 10 % vor. Angesichts der angespannten Situation auf dem Brixner Wohnungsmarkt könnte diese steuerliche Begünstigung einen zusätzlichen Anreiz schaffen, leerstehende Wohnungen langfristig zu vermieten. Die Stadtgemeinde Brixen hat bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dennoch ist die Anwendung des reduzierten Steuersatzes von 10% derzeit offenbar noch nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, bringt der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Stefan Unterberger, folgende Anfrage ein:

1. Warum ist die reduzierte „Cedolare secca“ von 10 % in Brixen trotz des bereits gefassten Beschlusses noch nicht anwendbar?

2. Welche weiteren Voraussetzungen bzw. Verfahrensschritte sind für die Anwendung notwendig und welche Körperschaft ist dafür zuständig?

3. Welchen aktuellen Stand hat das entsprechende Verfahren?

4. Ab wann rechnet die Gemeindeverwaltung konkret mit der Anwendung der reduzierten „Cedolare secca“ von 10 % in Brixen?

5. Welche Schritte hat die Gemeinde bisher unternommen bzw. wird sie unternehmen, um eine möglichst rasche Anwendung zu erreichen?


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Unterberger
Fraktionssprecher der Gemeinderatsfraktion
der Süd-Tiroler Freiheit in Brixen

Die Antwort

Begünstigung, Brixen, Cedolare secca, Gemeinderat, reduzierter Steuersatz, Stadtgemeinde, Stefan Unterberger, Wohnungsbedarf, Wohnungsmarkt
Defekte barrierefreie Toiletten am Busbahnhof Brixen

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